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21.11.2024 - 08:08
(BdSt 02-23) Der Bund der Steuerzahler informiert über Steueränderungen und gibt Steuertipps. Eine Anhebung des Kindergeldes sowie des Kinderfreibetrags, Erhöhungen beim Grundfreibetrag und bei Unterhaltszahlungen an Angehörige, Verbesserungen für Alleinerziehende oder die Änderungen bei der Gebäudeabschreibung - das sind nur einige Beispiele für steuerliche Änderungen im Jahr 2023. Die Steuerzahler:innen müssen sich also wieder auf eine Vielzahl an Neuerungen einstellen, die sie betreffen könnten. weiter...
(BdSt 02-23) Anlässlich der Vorstellung des Jahresberichts des Rechnungshofs fordert Petra Ackmann, Vorsitzende des Bund der Steuerzahler Hamburg, den Senat zu mehr Effizienz auf.
„Der Jahresbericht wirft erneut kein gutes Bild auf die Buchhaltung der Stadt Hamburg. Der Rechnungshof stellt wiederholt wesentliche Mängel fest. Erschreckend ist, dass es sich dieses Mal offensichtlich um eine Mischung aus Ignoranz und mangelndem Sachverstand handelt. Wie anders lässt es sich sonst erklären, dass eine so weiter...
Bund der Steuerzahler Hamburg fordert, die Grundsteuerbescheide nur vorläufig zu erlassen
(BdSt/RB 02-23) Für die Grundsteuer-Erklärung endete am 31. Januar die Abgabefrist. Laut Finanzsenator Dr. Andreas Dressel (SPD) würden in Hamburg mehr als 80 Prozent der Erklärungen vorliegen. Bundesweit ein sehr gutes Ergebnis, das wohl auch an der sehr guten Informationsarbeit des Senators liegt. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hamburg warnt allerdings vor einem Desaster - und sieht die Stadt in der Pflicht. weiter...
(BdSt 01-23)) Steuerzahler ist man sein ganzes Leben lang: Auch Senioren müssen zunehmend Steuern zahlen. Seit der Neuregelung der Rentenbesteuerung müssen sich immer mehr Rentner wieder mit dem Thema Steuern befassen. Die Zahl derjenigen, die eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, ist dabei deutlich gestiegen. Hinzu kommt: Das Finanzamt wertet die sogenannte Rentenbezugsmitteilung aus und hat daher stets einen Überblick, welche Einkünfte Rentner aus gesetzlichen Renten, Privatrenten weiter...
(RB 08-22) Der Bund der Steuerzahler Hamburg e.V. kann auch loben – wenn es angebracht ist. Und in diesem Fall ist es das: Hamburgs Finanzämter benötigen im Durchschnitt 35,1 Tage, um Steuererklärungen zu bearbeiten. Das ist das Ergebnis des BdSt-Bearbeitungs-Checks für sämtliche Steuererklärungen, die bis zum 31. Dezember 2021 eingereicht wurden. Hamburg konnte sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,4 Tage verbessern. Nach Platz 4 weiter...
(RB 06-22) Die hohen Wohnkosten empfinden die Bürger zunehmend als Belastung. Ein wesentlicher Kostentreiber ist auch der Staat, der durch Steuern und Abgaben das Wohnen, aber auch die Schaffung von neuem Wohnraum verteuert.Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat bei allen Bundesländern genau hingeschaut und die Wohnnebenkosten (Wasserentgelte, Schmutzwasser-, Niederschlagswasser- und Abfallgebühren weiter...
(RB 06-22) Der Bund der Steuerzahler erwartet vom rot-grünen Senat für den Haushaltsplan 2023/24 den klaren Willen zu sparen. Jedes Senatsmitglied sollte ein „Sparsenator“ sein. Dazu nennt er drei konkrete Punkte. Ausgaben für Beraterhonorare müssen in allen Bereichen auf ein Minimum reduziert werden. Oder traut der Senat seinen weiter...
(RB 06-22) Anlässlich der Vorstellung der Ergebnisse der Beratungen des Senats über den Entwurf für den Haushaltsplan 2023/24 erklärt Petra Ackmann, die Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Hamburg:
„Das Positive vorweg: Der Bund der Steuerzahler begrüßt ausdrücklich, dass der Senat mehr Geld für Lehrer und weiter...
(RB 06-22) Anlässlich der Mai-Steuerschätzung erklärt Petra Ackmann, Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Hamburg: „Die Zahlen unterstreichen unsere bisherige Forderung, dass wir vom rot-grünen Senat klare Sparanstrengungen sehen möchten. ‚Nein‘ darf Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) nicht mehr als Antwort einfallen, wenn er in Interviews gefragt wird, ob er schon Sparvorschläge habe. weiter...
Anlässlich des Senatsbeschlusses, 8 Millionen Euro für die Kultur- und Tourismusbranche freizugeben, erklärt Petra Ackmann, Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Hamburg: „Es ist eine gute Nachricht, dass nicht alle bereit gestellten Corona-Hilfen durch die Hamburger Unternehmen abgerufen werden mussten". weiter...
„Steuererklärung für Senioren 2021“: Kostenlose Info-Veranstaltung und Broschüre
(RB 03-22) Wer muss als Rentner eine Steuererklärung abgeben? Welche Formulare braucht man, welche Ausgabe kann man steuermindernd geltend machen und welche Angaben sind sonst nötig? Das alles sind Fragen, die sich viele Senioren stellen.
Hier springt der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hamburg e.V. in die Bresche. Er hat seinen Ratgeber „Steuererklärung für Senioren“ aktualisiert. Rentner erfahren, wie sie die Formulare ausfüllen müssen, welche Angaben ihnen Steuererleichterungen verschaffen können und welche Belege nötig sind.
Zusätzlich lädt der BdSt Hamburg Senioren für Dienstag, 5. April, um 15 Uhr zu einem kostenlosen Info-Nachmittag in die Geschäftsstelle (Ferdinandstraße 36) ein. Landesvorsitzende Petra Ackmann, selbst Steuerberaterin, erläutert die wichtigsten Punkte der Steuererklärung und beantwortet Fragen.
Übrigens: Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, muss die Formulare grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt einreichen.
Der Ratgeber „Steuererklärung für Senioren 2021“ kann kostenlos bestellt werden (nur so lange der Vorrat reicht) - telefonisch unter 040-33 06 63 oder via E-Mail an znvyfmailfyvnz[at]znvyfsteuerzahler-hamburg.de (bitte Namen, Adresse und Telefonnummer angeben).
Anmeldungen für den Info-Nachmittag sind ebenfalls via E-Mail oder telefonisch möglich. Es gelten die dann gültigen Corona-Regeln. Die Plätze sind begrenzt.
Weitere Infos unter www.steuerzahler.de/hamburg.
Foto: BdSt Hamburg
(RB 02-22) Anlässlich der heutigen Vorstellung des Jahresberichts des Rechnungshofs hat sich Petra Ackmann, Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Hamburg, mit den einzelnen „Kapiteln“ der Kurzfassung beschäftigt. Sie finden hier eine Gesamteinschätzung sowie Statements zu den einzelnen Punkten.
Vorab: Der Bund der Steuerzahler Hamburg dankt dem Rechnungshof für den Bericht. Dass die Verwendung der Steuergelder in der Stadt so sorgsam und schonungslos nachkontrolliert wird, rettet die Steuergelder der Zukunft.
„Der Jahresbericht wirft kein gutes Bild auf die Buchhaltung der Stadt Hamburg. Der Rechnungshof stellt wiederholt wesentliche Mängel fest. Daher ist die Frage berechtigt, ob es dem Senat an der Bereitschaft oder gar an der Kompetenz fehlt, die kritisierten Punkte zu heilen. Erschreckend ist, dass der Rechnungshof dem Senat in vielen Fällen vorwirft, seine Kontrollpflicht vernachlässigt zu haben. Zudem scheint Hamburg im Bereich Digitalisierung in entscheidenden Bereichen komplett den Anschluss zu verlieren. Der Senat gibt ein schlechtes Beispiel ab, wenn es darum geht, sich an Regeln zu halten (Verstöße gegen die Grundsätze des Kostenstabilen Bauens und des Hamburgischen Transparenzgesetzes). Dadurch entstehen Steuerzahlern immense Schäden, vor allem untergräbt er damit auch seine moralische Integrität. Auch der laxe Umgang mit den Corona-Hilfen wirft viele Fragen auf. Vieles habe nichts mit Corona zu tun, einige Dinge sind schon lange vor der Pandemie geplant gewesen, so die Rechnungshof-Kritik, die wir als Bund der Steuerzahler zu 100 Prozent teilen. Wir teilen die Position des Rechnungshofes, dass es dem Senat bei der Verwendung der Mittel offensichtlich darum geht, den eigenen Behörden zu helfen und nicht den Bürgern.
Prüfungsergebnisse zur Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Konzernrechnung 2020
„Der Corona-bedingte Einbruch der Einnahmen in 2020 hat die Stadt weniger hart getroffen als erwartet. Das freut uns selbstverständlich sehr, denn der Haushalt sieht nun nicht ganz so trostlos aus. Schön wäre es aber, wenn die Reste aus den Vorjahren, die die einzelnen Behörden nicht ausgeben haben, nicht immer weiter anwachsen würden, sondern aufgelöst und damit den Steuerzahlern zurückgegeben werden würden. Hier für die einzelnen Behörden einen Anreiz zu schaffen wäre ein gutes Signal.“
Digitalisierung
„Die Stadt hat nach dem Onlinezugangsgesetz bis Ende diesen Jahres den Bürgern und Unternehmen ein digitales Angebot für die Verwaltungsleistungen zu machen. Nach Aussage des Rechnungshofes ist nicht einmal klar, ob die Finanzierung dazu steht. Digitalisierung scheint für Hamburg noch immer eine Herausforderung zu sein. Dass mit digitalen Prozessen auch Kosten eingespart werden können, wäre schon an sich ein Argument, hier schneller zu werden, von der Vereinfachung im Zugang zu Behördenleistungen für die Steuerzahler ganz abgesehen. Wenn man sich schon bei der Planung der Kosten für Software (geplant: Überschuss von 3,2 Millionen Euro, bei richtiger Rechnung aber 3,9 Millionen Euro Unterdeckung) so verrechnet, fragen wir uns als Steuerzahler schon, ob und auf welcher Grundlage mit unseren Geldern ordentliche Entscheidungen getroffen werden. Wenn schon ein simpler Provider-Vergleich (bei der Polizei) ein jährliches Einsparpotenzial von 270.000 Euro ergibt, fragen wir uns schon, wie hier sichergestellt wird, das Steuergelder wirtschaftlich eingesetzt werden.“
Soziales und Gesundheit
„Dass die Gesetze zu Gunsten der Alleinerziehenden 2017 angepasst wurden ist aus gesamtgesellschaftlicher Gerechtigkeit heraus zu begrüßen. Dass die Rückgriffquote beim Unterhaltsvorschuss in Hamburg so niedrig ist, ist allerdings beschämend. Hier muss die Stadt nachsteuern und effektive Methoden und Zuständigkeiten definieren, damit Unterhaltsverpflichtete nicht zu Lasten der Steuerzahler davonkommen.
Wenn durch das Prostituiertenschutzgesetz Menschen vor Gewalt und Ausbeutung geschützt werden sollen, muss Hamburg die Inaugenscheinnahme durchführen sowie auch Angebote anbieten, damit der Sinn dieses Gesetzes auch zu spürbaren Verbesserungen der Betroffenen führt. Gleichzeitig kann dann auch die Versteuerung sichergestellt werden: Beides wäre nach unserer Meinung sinnvoll und notwendig.“
Bildung und Kultur
„Wenn Lehrer für Unterricht eingestellt werden, müssen sie auch Unterricht geben. Ansonsten ist den Steuerzahlern nicht zu vermitteln, warum immer mehr Geld für immer mehr Lehrer benötigt wird, wenn diese gar nicht im Unterricht bei den Kindern ankommen.“
Baumaßnahmen und Bauverwaltung
„Auch Untergesellschaften der Stadt - wie die HafenCity GmbH - sind den Grundsätzen des kostenstabilen Bauens verpflichtet. Das sind sie den Steuerzahlern dieser Stadt schuldig. Dass eine Barkassenfahrrinne für 1 Million hergestellt wird ohne dass sie benötigt wird, ist unerhört. Wenn die Sprinkenhof nicht einmal die von ihr verwalteten Objekte detailliert erfasst, um sie optimal vermieten und optimal zu bewirtschaften zu können, lässt die Steuerzahler ratlos zurück. Ein Vermieter-Mieter-Modell zur Optimierung muss dann auch optimal umgesetzt werden, sonst läuft es ins Leere.“
Steuern und Finanzen
„Risikohinweise sollen Steuerfälle auf Auffälligkeiten durchleuchten und den Mitarbeitenden in der Steuerverwaltung helfen, Steuerhinterziehung aufzudecken und Steuern gleichmäßig festzusetzen. Wenn dann IT-gestützte Verfahren mehr verhindern als verbessern muss dringend sichergestellt werden, dass die Schnittstelle von Veranlagung und Betriebsprüfung in dieser Hinsicht optimiert wird. Auch Prostituierte sind Steuerzahler. Die Stadt muss hier genau hinschauen und erfassen, wer in dieser Stadt arbeitet. Eine detaillierte Erfassung und eine gleichzeitige Kontrolle der Arbeitsbedingungen gehen Hand in Hand und wären daher auf mehreren Ebenen für die Steuerzahler der Stadt wünschenswert.“
Wirtschaft und öffentliche Unternehmen
„Der Rechnungshof beschreibt die Schwierigkeiten bei der Bereitstellung und Abrechnung der Corona-Soforthilfe treffend: Die mehrfache Änderung der Bestimmungen hat die Unternehmen dieser Stadt verunsichert. Nun muss aber trotzdem im Sinne der Steuerzahler geprüft werden, ob die Hilfen benötigt wurden, sonst gewinnen die Falschen in der Krise. Die Ehrlichen dürfen letztlich nicht die Dummen sein. Wenn die Wirtschaftsbehörde erst rund 10 Millionen für StartUps bereit stellt, dann aber nicht kontrolliert wie diese Gelder sinnvoll vergeben werden, grenzt das an staatlicher Willkür zulasten der Steuerzahler.
„Steuererklärung für Arbeitnehmer 2021“: Kostenlose Broschüre kann jetzt bestellt werden
(RB) Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hamburg e.V. unterstützt alle Arbeitnehmer, die ihre Steuererklärung 2021 abgeben möchten, mit einer informativen Broschüre. „Uns erreichen immer wieder Fragen wie: Was muss ich besonders beachten, welche steuerlichen Änderungen betreffen mich und was genau muss ich hierzu in meiner Steuererklärung angeben?“, sagt Petra Ackmann, Vorsitzende des BdSt Hamburg. Jedes Jahr gebe es etliche gesetzliche Neuerungen mit, gegenüber dem Vorjahr, günstigeren steuerlichen Möglichkeiten und Auswirkungen. Der BdSt-Ratgeber begleitet die Arbeitnehmer beim Ausfüllen der Steuererklärung für das Jahr 2021. Dabei werden sowohl die Erklärungsbögen als auch die für Arbeitnehmer wichtigen Anlagen behandelt. Praxisbeispiele helfen, typische Ausgaben und Kosten richtig einzuordnen und steuerlich zu veranlagen. Wer zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückhaben möchte, muss eine Steuererklärung machen. Da das aber oft leichter gesagt als getan ist, bietet der BdSt Hamburg Hilfe, Ratschläge und Tipps. Der Steuerzahlerbund hilft, im Steueralltag selbst zurechtzukommen und trägt dem Bedürfnis nach Information Rechnung.
Übrigens: Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, muss die Formulare grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt einreichen.Der Ratgeber „Steuererklärung für Arbeitnehmer 2021“ kann kostenlos bestellt werden (nur so lange der Vorrat reicht) - telefonisch unter 040-33 06 63 oder via E-Mail an znvyfmailfyvnz[at]znvyfsteuerzahler-hamburg.de (bitte Namen, Adresse und Telefonnummer angeben).
Weitere Infos unter www.steuerzahler.de/hamburg.
Foto: BdSt Hamburg
Der Bund der Steuerzahler informiert:
(RB 02-22) Corona-Sonderzahlungen in Höhe von 51 Millionen Euro an Beamte und Richter in Hamburg:
Der Bund der Steuerzahler Hamburg kritisiert die Gesetzesvorlage des Senats als unausgewogen und ungerecht – und macht einen Alternativvorschlag:
(Der Gesetzesentwurf steht auf der Tagesordnung der Bürgerschaftssitzung am Mittwoch, 2. Februar – als letzter Tagesordnungspunkt).
Zu den Plänen Hamburgs, sämtlichen Beamte und Richtern einen steuerfreien Corona-Sonderbonus in Höhe von 1.300 Euro zu zahlen, sagt Petra Ackmann, Landesvorsitzende des Bund der Steuerzahler Hamburg e.V.:
„Wir als Bund der Steuerzahler kritisieren, dass die offenbar vom Personalamt erarbeitete Gesetzesvorlage ohne öffentliche Diskussion im Hauruck-Verfahren durchgezogen werden soll. Wir halten das vorgeschlagene Gießkannenprinzip für unausgewogen und ungerecht. Es widerspricht den Grundsätzen einer funktionsgerechten und leistungsorientierten Besoldung, wenn allein aufgrund des Status als Beamter oder Richter ohne Rücksicht auf die Funktion und die konkrete Leistung oder Belastung, eine steuerfreie Sonderzahlung unabhängig davon gezahlt wird, ob tatsächlich im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie einzelne Gruppen - wie etwa im Gesundheits- oder Schulbereich - zusätzlichen Belastungen ausgesetzt waren.
In einer Zeit in der sich Teile der Bevölkerung Sorgen um ihre Existenz machen, sind Sonderzahlungen an den öffentlichen Dienst nur dann tragbar, wenn diesen Zahlungen wirklich gruppenbezogene Sonderbelastungen oder Sonderleistungen zu Grunde liegen, die über das hinausgehen, was von Richtern oder Beamten ohnehin aufgrund des Treueverhältnisses, zu ihrem in einer tiefen Finanzkrise befindlichen Dienstherrn, erwartet werden muss.
Es ist nicht einzusehen, weshalb manche Verwaltungsmitarbeiter in gleicher Weise für eine nicht erbrachte Belastung mit 1.300 Euro belohnt werden sollen wie beispielsweise Lehrer oder andere Personen, die jeden Tag erheblichen Risiken ausgesetzt sind.
Die Regelungen sind darüber hinaus auch in sich unausgewogen und ungerecht: Die unterschiedlichen Einkommensverhältnisse zwischen Besoldungsgruppe A4 (etwa 2.700 Euro Grundgehalt/monatlich) und Besoldungsgruppe B9 (Grundgehalt etwa 12.000 Euro/monatlich) werden nicht berücksichtigt.
Steuerzahler dürfen von durch Arbeitsplatzgarantie und Altersversorgung privilegierten Beamten oder Richtern, mit einem monatlichen Grundgehalt ohne Zulagen in Höhe von mehr als 10.000 Euro monatlich, erwarten, dass sie in einer säkularen Ausnahmesituation Mehrbelastungen auf sich nehmen.
Der Bund der Steuerzahler schlägt daher vor, die Corona-Sonderzahlungen auf die Besoldungsgruppen bis einschließlich B5 (Grundgehalt ohne Zulagen etwa 9.700 Euro monatlich) beziehungsweise R4 (Grundgehalt ohne Zulagen etwa 8.800 Euro/monatlich) zu begrenzen. Außerdem, beginnend mit A4 (1.30O Euro einmalig) in drei Abstufungen, bis auf B5 beziehungsweise R4 (260 Euro einmalig) abzuschmelzen und auf tatsächlich konkret betroffene Verwaltungsbereiche zu begrenzen. Eine pauschale Belohnung des gesamten öffentlichen Dienstes dürfte in der Bevölkerung auf Unverständnis stoßen. Unser Vorschlag ist nicht nur eine gerechte und sozial ausgewogene Lösung, sondern würde auch zu erheblichen Minderausgaben bei dem angesetzten Gesamtaufwand in Höhe von Euro 51 Millionen führen.“
Der Bund der Steuerzahler informiert:
Wird ganz Hamburg zum gebührenpflichtigen Parkplatz?
(RB 02-22) Anlässlich der Aussagen von Nord-Bezirksleiter Michael Werner-Boelz (Grüne) zum Thema Anwohnerparkzonen sagt Petra Ackmann, Landesvorsitzende des Bund der Steuerzahler Hamburg e.V.:
„Jetzt ist die Katze aus dem Sack: Nachdem zuerst nur vereinzelt Anwohnerparkzonen eingerichtet worden sind, fordert Nord-Bezirksleiter Michael Werner-Boelz (Grüne ) laut Mopo, die ganze Stadt zum kostenpflichtigen Parkplatz zu machen. Mitten in der Corona-Krise kann es doch nicht das Ziel sein, die Kosten für die Bürger noch weiter in die Höhe zu treiben. Der BdSt hat bereits mehrfach die Anhebung der Gebühren für den Bewohnerparkausweis kritisiert. Das Leben in Hamburg wird immer teurer. Erschreckend ist der Eindruck, dass Rot-Grün ‚mit der Brechstange‘ den Autofahrern:innen an den Kragen will. Offensichtlich möchte man den verbleibenden Rest der Straßen so teuer wie möglich machen. Was fehlt, sind echte Konzepte, die alle Parteien berücksichtigen. Wenn HVV und Parken immer teurer werden, wird Mobilität zu einem Luxusgut. Zudem können längst nicht alle auf ein Auto verzichten.“
(RB 01-22) Dienstwagennutzung in Corona-Zeiten: Mit dem BdSt-Fahrtenbuch Steuern sparen
Wird ein Dienstwagen wegen Home-Office-Tätigkeit seltener genutzt, kann mittels Fahrtenbuch Lohnsteuer gespart werden. Wird dem Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen, hat er diesen geldwerten Vorteil zu versteuern. Bei der pauschalen Bewertungsmethode fallen dadurch jeden Monat Lohnsteuer sowie ggf. Sozialabgaben auf 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung an. Alternativ kann aber auch die tatsächliche Nutzung des Dienstwagens Steuergrundlage sein, sofern diese durch ein Fahrtenbuch dokumentiert und nachgewiesen wird.
Die Fahrtenbuch-Methode zur Bewertung des geldwerten Vorteils kann in Corona-Zeiten bares Geld wert sein: Wer etwa wegen Home-Office-Tätigkeit oder im Krankheitsfall weniger fährt, muss auch weniger Steuern auf die Dienstwagennutzung zahlen. Zwar erlaubt die Finanzverwaltung keinen unterjährigen Wechsel der Methode, doch kann der Arbeitnehmer noch in seiner Steuererklärung zur Einzelbewertung wechseln. Dies gilt nicht nur für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, sondern auch - sofern vereinbart - für die private Pkw-Nutzung.
Fahrtenbücher dienen grundsätzlich dazu, die Höhe des geldwerten Vorteils, der sich aufgrund privater Fahrten mit dem Dienstwagen und Fahrten zur Arbeitsstätte ergibt, zu bestimmen. Oftmals soll aber auch dokumentiert werden, dass kein geldwerter Vorteil erlangt wird, weil das Fahrzeug ausschließlich beruflich genutzt wird. Wird das Fahrtenbuch von der Finanzverwaltung nicht anerkannt, unterstellt die Finanzverwaltung oftmals eine private Mitbenutzung und der geldwerte Vorteil wird pauschal nach der 1-Prozent-Methode erfasst (Achtung: Besonderheiten bei der Besteuerung des geldwerten Vorteils von E-Autos - Abschlag oder Halbierung bzw. Viertelung der Bemessungsgrundlage). Dies ist unnötig teuer und kann mit einem ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuch umgangen werden. Da in keinem Gesetz zu finden ist, wie ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß zu führen ist, fasst der BdSt in dem Ratgeber „Fahrtenbücher finanzamtssicher führen“ die relevante Rechtsprechung zusammen.
Der Ratgeber „Fahrtenbücher finanzamtssicher führen“ kann kostenlos als pdf-Datei bestellt werden. Das BdSt-Fahrtenbuch gibt es ebenfalls kostenlos (nur so lange der Vorrat reicht) telefonisch unter 040-33 06 63 oder via E-Mail an znvyfmailfyvnz[at]znvyfsteuerzahler-hamburg.de (bitte Namen, Adresse und Telefonnummer angeben).
Weitere Infos unter www.steuerzahler.de/hamburg.
Foto: BdSt
(RB 12-21) Das Schwarzbuch liegt vor
Der Bund der Steuerzahler benennt darin 100 beispielhafte Fälle für die Verschwendung von Steuergeld.
Auch Hamburg ist mit acht Fällen vertreten:
# HSV-Deal wirft Fragen auf
# Millionengrab Fahrradparkhaus
# Sinnlos-Park in Klein Flottbek
# Schranken-Posse auf dem Friedhof
# Nutzlos-Brücke kostet Millionen
# „Haus der Erde“ wird zum Millionen-Desaster
# Hafen-Gezocke kostet Millionen
# Windows-Update verpennt
Ein neunter Fall („Posse um Bushaltestelle“) wird zudem online unter www.schwarzbuch.de vorgestellt.
(RB 12-21) „Wir erwarten trotz der positiven Prognose den erkennbaren Willen sparen zu wollen!“
Anlässlich der November-Steuerschätzung erklärt Petra Ackmann, Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Hamburg: „Wir erwarten vom rot-grünen Senat, dass nach der Vorstellung der positiven November-Steuerschätzung klare Sparanstrengungen zu erkennen sind. Das aktuelle Schwarzbuch mit acht Hamburger Fällen zeigt, dass Hamburgs Verantwortliche in Bezirk und Bürgerschaft Steuergeld weiterhin aus dem Fenster werfen. Dabei spielt die Höhe der Verschwendung keine Rolle - das Gesamtergebnis ist verheerend. Auch wenn die aktuelle Steuerschätzung erfreuliche Erholungstendenzen zeigt, ist der Senat gut beraten, das Geld der Steuerzahler mit Augenmaß zu verwalten. Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) muss deutlich entschiedener seinen Senatskollegen Einhalt gebieten. Leerstehende Fahrradparkhäuser und Sinnlos-Brücken widersprechen einem verantwortungsvoll agierendem Senat. Letztlich sind es die vielen Hamburger Steuerzahler, die für den positiven Trend sorgen.
Die Steuerschätzung macht deutlich: Das Kernproblem sind weniger die sich langsam erholenden Steuereinnahmen, sondern die hohen Staatsausgaben. Hamburg hat kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem! Deshalb halte ich eine kluge Sparpolitik für unumgänglich - die Schuldenbremse muss ohne Abstriche eingehalten werden! Das heißt: Die Politik muss die hohen Corona-Schulden zügig wieder abbauen, weil sie auch hier - wie beim Klimaschutz - eine Schutzverpflichtung gegenüber künftigen Generationen hat.“
(RB 11.21) Anlässlich des Vergütungs- und Beteiligungsberichts für das Jahr 2020 erklärt Petra Ackmann, Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Hamburg
Der Bund der Steuerzahler begrüßt, dass es dem Finanzsenator gelungen ist, für fast 100 Prozent Transparenz bei der Vergütung zu sorgen. Jeder, der im öffentlichen Dienst tätig ist, sollte wissen, dass er Angestellter beziehungsweise Angestellte der Steuerzahler:innen ist.
Kritisch sehen wir, dass die öffentlichen Unternehmen mit Corona-Hilfen in Höhe von 400 Millionen Euro aus dem Hamburger Haushalt und mehr als 225 Millionen Euro vom Bund gestützt werden mussten. Diese Zahlungen könnten kaschieren, wie effektiv die stadteigenen Unternehmen tatsächlich sind. Unsere Forderung lautet daher weiter: Es ist höchste Zeit, dass der rot-grüne Senat sich von Unternehmen trennt, die weder strategische Relevanz haben noch der Daseinsvorsorge dienen. Dazu passt leider auch, dass der Personalapparat weiter gewachsen ist. Im Zeitalter von Digitalisierung sollte es möglich sein, zumindest mit dem aktuellen Personalschlüssel auszukommen. Ausdrücklich positiv ist, dass die Zahl der Ausbildungsplätze gestiegen ist.“
(RB 07-21) Der Steuerzahlergedenktag 2021 ist am Dienstag, 13. Juli. Ab 6.20 Uhr arbeiten die Bürger wieder für ihr eigenes Portemonnaie. Das gesamte Einkommen, das die Steuer- und Beitragszahler vor diesem Datum erwirtschaftet haben, wurde - rein rechnerisch - durch Steuern und Abgaben an öffentliche Kassen abgeführt. Damit liegt die Einkommensbelastungsquote für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer-Haushalt in diesem Jahr bei voraussichtlich 52,9 Prozent. Diese Prognose hat das Deutsche Steuerzahlerinstitut (DSi) auf Basis repräsentativer Haushaltsumfragen des Statistischen Bundesamts vorgelegt. Von jedem verdienten Euro bleiben also nur 47,1 Cent zur freien Verfügung.
Demnach ist die Belastung im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 Prozentpunkte gestiegen - der Steuerzahlergedenktag liegt vier Tage später als 2020. Dies liegt vor allem daran, dass seit Jahresbeginn wieder die Umsatzsteuersätze von 19 beziehungsweise 7 Prozent gelten, nachdem sie im zweiten Halbjahr 2020 als Konjunkturmaßnahme gesenkt worden waren.
Insgesamt ist die Belastung von Arbeitnehmer-Haushalten in Deutschland auch im europäischen Vergleich sehr hoch. Laut OECD-Datenbank „Taxing Wages“ fällt sie nur in Belgien noch höher aus.
(RB 06-21) Anlässlich der Haushaltsberatungen erklärt Jürgen Nielsen, der stellvertretende Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Hamburg:
„Der vom rot-grünen Senat vorgestellte Haushaltsentwurf für den Doppelhaushalt 2021/2022 lässt wieder einmal nicht erkennen, dass der Senat eine klare haushaltspolitische Vision verfolgt. Ausgaben in Höhe von 18,1 Milliarden Euro sind für 2021 veranschlagt, 17,6 Milliarden für 2022. Beides sind Rekordausgaben für die Hansestadt. Wenn Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) sagt, Haushaltskonsolidierung sei in Hamburg immer dann gelungen, „wenn man sich vor allem darauf konzentriert hat, weniger mehr auszugeben“ wird deutlich, dass der Senat nichts dazugelernt hat. Das Gegenteil ist der Fall: Die Corona-Krise nutzt der Senat, um weiterhin großzügig mit Steuergeld umzugehen, statt mit Augenmaß zu sparen. Beispielsweise bekommt der Senat das Thema Baukostensteigerung nicht in den Griff. Weil er es nicht will oder nicht kann? Das Motto „viel hilft viel“ ist nicht geeignet, um die Stadt, ihre Einwohner und die vielen gebeutelten Unternehmen durch die Corona-Krise zu führen. Dass der Senat ohne mit der Wimper zu zucken bereit ist, viele Milliarden neue Schulden aufzunehmen, ohne auch nur eine einzige relevante Sparanstrengung zu unternehmen, ist fatal. Dieser Senat braucht dringend mehr Elan beim Thema Aufgabenkritik, denn mit immer neuen Schulden führt er die Stadt in eine sehr schwierige Lage. In den Jahren 2008 bis 2010 folgte auf eine Wirtschaftskrise eine Staatsschuldenkrise mit dramatischen Auswirkungen auf die Geldpolitik, die bis heute zu spüren sind. Auch der Hamburger Senat sollte aus dieser Zeit lernen und seine Hausaufgaben machen. Konsolidierung bei konsumtiven Ausgaben ist das Gebot der Stunde. Die Bürgerschaft muss in den nächsten Tagen ein Zeichen setzen, dass dieser Senat nicht nach Lust und Laune Geld ausgeben darf.“
(RB 06-21) Anlässlich der heute verkündeten Erhöhung der Parkplatzgebühren sagt Jürgen Nielsen, der stellvertretende Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Hamburg:
„Die Erhöhung der Parkgebühren ist eine bodenlose Frechheit. Mitten in der Corona-Krise dreht der Senat an der Gebührenschraube. Besonders schlimm ist dies vor dem Hintergrund, dass die Haushaltsberatungen vorige Woche gezeigt haben, dass die rot-grünen Abgeordneten selbst nicht in der Lage sind, zu sparen. Stattdessen nimmt man es nun wieder einmal von den Bürgern und Besuchern der Stadt. Gerade jetzt sollte doch Hamburg alles unternehmen, um die Kunden und Touristen in die Stadt zu locken, um die Geschäfte wieder mit Leben zu füllen. Stattdessen werden Autofahrer abgezockt. Ebenso kritisch ist die Anhebung der Gebühren für den Bewohnerparkausweis zu sehen. Das Leben in Hamburg wird immer teurer – auch weil der Senat das Sparen nicht gelernt hat. Insbesondere der Zeitpunkt dieser Ankündigung, unmittelbar nach Abschluss der Beratungen des Doppelhaushaltes 2021/2022 letzte Woche, erweckt den Eindruck, dass man jetzt sozusagen ‚mit der Brechstange‘ den Autofahrern an den Kragen will. Offensichtlich möchte man den verbleibenden Rest der Straßen so teuer wie möglich machen.“
(RB 05-21) Die hohen Wohnkosten empfinden die Bürger:innen zunehmend als Belastung. Ein wesentlicher Kostentreiber ist auch der Staat, der durch Steuern und Abgaben das Wohnen, aber auch die Schaffung von neuem Wohnraum verteuert. Der Bund der Steuerzahler hat bei allen Bundesländern genau hingeschaut und die Wohnnebenkosten (Wasserentgelte, Schmutzwasser-, Niederschlagswasser- und Abfallgebühren, Rundfunkbeitrag sowie Grundsteuer B) verglichen. Das Ergebnis ist vor allem für Hamburg im Bereich der Grundsteuer alarmierend: Hamburg liegt an der Spitze (1.050,56 Euro). Und verlangt damit fast doppelt so hohe Steuern wie Düsseldorf (571,74 Euro, etwa der Durschnitt). Am günstigsten ist die Grundsteuer in der sachsenanhaltinischen Landeshauptstadt Magdeburg (296,11 Euro). Der Berechnung liegt ein Einfamilienhaus (Baujahr 2016, 120 m2 Wohnfläche und 300 m2 Grundstücksfläche) zugrunde.
Für die gesamte Berechnung, dass Foto anklicken.
(RB 05-21) Anlässlich der LPK zum Thema „Hamburger Härtefallhilfen für Unternehmen und Soloselbständige in Corona-Not gehen an den Start“ erklärt Jürgen Nielsen, der stellvertretende Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Hamburg:
„Nach mehr als einem Jahr Corona-Krise schafft es der Hamburger Senat endlich, Härtefall-Lösungen für Unternehmen und Soloselbstständige auf den Weg zu bringen. 7.500 Euro stehen jeweils zur Verfügung. Für viele Betroffene dürfte dies allerdings weniger als ein Tropfen auf den heißen Stein sein. Man mag sich kaum vorstellen, wie existenzgefährdend die Situation für viele Hamburger ist. Aus diesem Grund fordert der Bund der Steuerzahler Hamburg, dass der Senat endlich die Geschäfte öffnet. Laut Robert-Koch-Institut (RKI) liegt der Inzidenzwert bereits seit Mittwoch, 28. April, unter 100. Doch Lockerungen gibt es bisher keine. Hamburg hält sich nämlich an seinen eigenen, durch die Gesundheitsbehörde berechneten Wert. Die bundesweite Regelung besagt, dass die geltenden Corona-Maßnahmen nach fünf Tagen unter 100 gelockert werden dürfen - in Hamburg ist dies noch nicht geschehen.“
(RB 05-21) Gehaltserhöhungen freuen jeden Arbeitnehmer und leider auch das Finanzamt. Denn nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben kommt bei vielen Arbeitnehmern gerade einmal die Hälfte der Gehaltserhöhung an. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten für Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter zu belohnen und zu motivieren. Und die sind steuerlich günstiger als eine Gehaltserhöhung. Welche das sind, darüber informiert der neu aufgelegte kostenlose Ratgeber vom Bund der Steuerzahler „Mehr Netto vom Brutto - Das A-Z der lohnsteuerfreien Zuwendungen“. Sie richtet sich an Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Der Ratgeber bietet eine umfassende Übersicht über Gehaltsextras, die steuer- und sozialabgabenfrei beim Arbeitnehmer ankommen. Der aktualisierte Ratgeber geht unter anderem ausführlich auf die Neu-Regelungen bei Gutscheinen und auf Fahrtkostenzuschüsse ein. Zudem wird detailliert aufgeführt, auf was es bei als Firmenwagen genutzten Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen zu achten gilt.
Die Broschüre „Mehr Netto vom Brutto - Das A-Z der lohnsteuerfreien Zuwendungen“ gibt es kostenlos (nur so lange der Vorrat reicht) telefonisch unter 040-33 06 63 oder via E-Mail an znvyfmailfyvnz[at]znvyfsteuerzahler-hamburg.de. Weitere Infos gibt es zudem unter www.steuerzahler.de/hamburg.
Foto: Bund der Steuerzahler
(RB 04-21) Hamburgs Finanzämter benötigen im Durchschnitt 38,5 Tage, um Steuererklärungen zu bearbeiten. Das ist das Ergebnis des BdSt-Bearbeitungs-Checks für sämtliche Steuererklärungen 2019, die im Jahr 2020 in den Finanzämtern eingereicht wurden. Hamburg konnte sich im Vergleich zum Vorjahr zwar um 1,6 Tage verbessern. Aber: Zum ersten Mal seit 2014 ist Hamburg nicht mehr unter den Top 3. Im Ländervergleich landet die Hansestadt auf Rang 4 von 16. Spitzenreiter ist Berlin mit durchschnittlich 37 Tagen, am schlechtesten schneidet Thüringen mit 62 Tagen ab.
„Trotz des Verlusts der Top-Position sind diese Werte erfreulich für alle Steuerzahler in Hamburg“, sagt Jürgen Nielsen, stellvertretender Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg. „Wir würden uns allerdings wünschen, dass die Stadt Hamburg deutlich umsichtiger bei der Verwendung von Steuergeld ist. Zahlreiche Beispiele zeigen, dass manche Senatoren den Hang zur Steuerverschwendung nicht ablegen können oder wollen.“
Unterschiede gibt es in Hamburg je nach Art der Steuererklärung: Während es bei Arbeitnehmer:innen durchschnittlich 37,6 Tage dauert, warten Selbstständige und Unternehmer:innen 40,1 Tage auf ihren Bescheid. Bei letzteren liegt Hamburg damit sogar auf Platz 3. Zu beachten ist, dass es sich jeweils um Durchschnittswerte handelt. Die Bearbeitungszeit kann im Einzelfall natürlich auch deutlich nach unten oder oben abweichen. Das hängt von der Komplexität des Sachverhalts, dem Umfang sowie der Vollständigkeit der Angaben und gegebenenfalls von erforderlichen Nachfragen bei den Steuerpflichtigen ab. Die Analyse beruht auf Anfragen des BdSt bei den Landesfinanzministerien im Frühjahr 2021.
(RB 04-21) Anlässlich der Veröffentlichung der Senatspläne zur Grundsteuerreform erklärt Jürgen Nielsen, stellvertretender Vorsitzender vom Bund der Steuerzahler Hamburg e.V.:
„Die Grundsteuerreform des rot-grünen Senats betrachtet ausschließlich das Interesse der Stadt und nicht das der Steuerzahler:innen. Oberste Maxime des Senats ist, genauso viel einzunehmen wie vorher. Das ist der falsche Weg in einer Stadt, in der sich das Wohnen so stark verteuert wie in Hamburg. Wer sein Grundstück bebaut, wird mit einem hohen Faktor für jeden bebauten Quadratmeter bestraft. Dabei müsste über das Steuersystem die Bebauung viel stärker angereizt werden. Staatliche Maßnahmen sollten das Bauen erleichtern und nicht bestrafen. Die Grundsteuer verteuert das Leben in der Stadt, deshalb sehen wir sie sehr kritisch. Eine Senkung dieser Steuer, die sofort auf alle Mieter:innen abgewälzt wird, wäre das richtige Signal am Ende der Corona-Pandemie. Der Senat sollte die Bürger:innen nicht weiter im Unklaren lassen, wie viel Grundsteuer sie in Zukunft zahlen müssen und sich frühzeitig auf einen Hebesatz festlegen. Diese Planungssicherheit brauchen auch die Unternehmen in der Stadt.“
(RB 04-21) Anlässlich der aktuellen Zwischenbilanz des Senats zu Corona-Hilfsmaßnahmen erklärt Jürgen Nielsen, der stellvertretende Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler:
„Das Eigenlob des Senats ist fehl am Platz. Viele Unternehmen leiden unter dem endlos verlängerten Lockdown, der eingangs als „Wellenbrecher“ verkauft wurde und nun seit fünf Monaten anhält. Noch immer warten viele Unternehmen auf November- und Dezemberhilfen. Wenn der Senat einen Beitrag zur Stabilisierung der Unternehmen leisten will, sollte er die Anträge zügiger und unbürokratischer bearbeiten. Damit wäre vielen Unternehmen und den Steuerzahlern weit mehr geholfen, als mit pressewirksamen Erklärungen zur vermeintlich großartigen eigenen Leistung.“
(RB 04-21) Die Corona-Krise markiert eine tiefe Zäsur im Staatshaushalt - Bund, Länder, Kommunen und Sozialversicherungen schreiben dunkelrote Zahlen. Diese Misere stellt die Politik vor langfristige Herausforderungen: Die öffentlichen Finanzen müssen konsolidiert werden - vor allem der Bundeshaushalt, so der Bund der Steuerzahler. Nach einem Rekord bei der Netto-Neuverschuldung des Bundes in Höhe von bislang 130,5 Milliarden Euro Ende 2020 zieht der Bund der Steuerzahler (BdSt) eine kritische Bilanz zur Finanz- und Haushaltspolitik im laufenden Superwahljahr.
„Die großen Haushaltsdefizite müssen durch Ausgaben-Kürzungen und Prioritäten zurückgeführt werden. Die gewaltigen Lücken im Bundesetat sind nämlich nicht nur den Pandemiekosten geschuldet, sondern auch das Resultat einer verfehlten Haushaltspolitik“, betonte BdSt-Präsident Reiner Holznagel bei der Präsentation der „Aktion Frühjahrsputz 2021“.
Vor allem verweist der Verband auf die Bedeutung der Schuldenbremse - hier hatte der Bund die Not-Option gezogen, um flexibel auf die Krise zu reagieren und sich massiv zu verschulden. „Auch wenn das Grundgesetz keine explizite Grenze für die Höhe der Notlagen-Verschuldung vorgibt, darf dies kein Freibrief für unbeschränktes Schuldenmachen sein“, mahnte Holznagel und kritisierte: „In Wirklichkeit werden Daueraufgaben, die mit laufenden Einnahmen finanziert werden müssen, unerlaubterweise schuldenfinanziert. Das Gleiche trifft auf neue Projekte in Krisenzeiten zu, die keinen direkten Pandemiebezug haben - zum Beispiel erweiterte Maßnahmen beim Klimaschutz oder beim Ausbau der Infrastruktur. Mein Appell lautet: Die Schuldenbremse darf nicht weiter aufgeweicht werden – ihre Glaubwürdigkeit muss verteidigt werden!“
(RB 03-21) Anlässlich der nun beginnenden fachlichen Beratungen des parlamentarischen Untersuchungsausschusses PUA zu den Cum-Ex Geschäften erklärt Jürgen Nielsen, der stellvertretende Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Hamburg:
„Der parlamentarische Untersuchungsausschuss hat die dringende Aufgabe, Aufklärung in die politischen Entscheidungen rund um die Cum-Ex-Geschäfte der Warburg-Bank zu bringen. Viele Indizien erwecken den Eindruck, dass vonseiten der Politik Einfluss genommen worden ist. Der PUA muss prüfen, ob sich die Indizien zu Beweisen verdichten lassen. Es ist dabei selbstverständlich, dass das Steuergeheimnis ein hohes Gut darstellt. Es ist allerdings wenig glaubwürdig, wenn Altbürgermeister Olaf Scholz (SPD), der ansonsten als akribischer Arbeiter und detailorientiert gilt, sich ausgerechnet an wichtige Gespräche mit Herrn Olearius nicht erinnern will. Diese Form von partiellem Gedächtnisverlust wirkt wenig glaubwürdig. Sollte eine politische Einflussnahme erfolgt sein, ist das ein Rücktrittsgrund für denjenigen oder diejenigen, die Einfluss ausgeübt haben. Das Recht unseres Landes gilt für alle gleich und darf nicht anders ausgelegt werden, wenn jemand versucht, politisch Einfluss zu nehmen.“
(RB) Anlässlich der aktuellen Kapitalmarktaktivitäten der Hochbahn erklärt Lorenz Palte, der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler:
„Es ist begrüßenswert, wenn die Hochbahn weitere Schritte zu einem nachhaltigen Unternehmen macht. Allerdings muss der Senat aufpassen, dass die Finanzierung des Konzerns Hamburg im Windschatten guter Absichten nicht immer undurchsichtiger wird. Häufig stellen wir fest, dass die in öffentlichen Unternehmen aufgenommenen Schulden vom Hamburger Senat ausgeblendet werden, wenn es darum geht, den echten Schuldenstand der Stadt aufzuzeigen. Es ist deshalb die falsche Richtung, wenn öffentliche Unternehmen sich jetzt in großem Stile selbst am Kapitalmarkt verschulden. Das schafft Intransparenz und zudem ist die Verschuldung einzelner öffentlicher Unternehmen teurer als die der Stadt selbst. Gut gemeint ist also noch lange nicht gut gemacht.“
(RB 02-21) Anlässlich der Vorstellung des Jahresberichts des Rechnungshofs erklärt Lorenz Palte, der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler:
„Es wird dringend Zeit, dass der Senat sich wieder an die Ermächtigungen hält, die ihm die Hamburgische Bürgerschaft erteilt, anstatt den Haushalt nach eigenem Gutdünken zu führen. Viele aktuelle Beispiele zeigen, dass sich der Senat aktuell nicht an die Ermächtigungen der Bürgerschaft hält. Das Hinwegsetzen über die von der Bürgerschaft festgelegte Vorvermietungsquote vor Baubeginn beim Elbtower, Bilanztricks bei den Abschreibungsregelungen und kaum vorhandener Wille, öffentliche Aufträge auszuschreiben, zeigen deutlich: Der Senat gibt ein schlechtes Beispiel ab, wenn es darum geht, sich an die Regeln zu halten, denen er in seiner Haushaltsführung unterliegt. Dadurch entstehen dem Steuerzahler immense Schäden, aber vor allem untergräbt er damit auch seine moralische Integrität. Das ist in Pandemiezeiten, in denen viele Menschen sich an viele Regeln halten sollen, schädlich. Der Senat muss sich an die ihm gegebenen Regeln halten, denn der Haushalt ist in Zahlen gegossene Politik und das Budgetrecht liegt beim Parlament."
(RB 02-21) Anlässlich der fehlenden Öffnungs-Perspektive bei den neuen Corona-Maßnahmen des Senats erklärt Lorenz Palte, der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler:
„Der Senat bedenkt in seiner einstündigen Pressekonferenz viele gesellschaftliche Gruppen, nicht jedoch die Steuerzahler. Es ist enttäuschend, dass die Frage, wer das alles bezahlen soll, bei diesem Senat gar keine Rolle mehr spielt. Wer das Wohlbefinden der Friseurbesucher bedenken kann, sollte auch das Wohlbefinden der Steuerzahler von morgen bedenken. Viele Unternehmen, die sehr lange auf Unterstützung warten und noch warten müssen, brauchen nicht nur eine Perspektive, sondern verlässliche Rahmenbedingungen für ihr wirtschaftliches Handeln. Es wird Zeit, dass der größte Schuldenberg der deutschen Geschichte auch Gegenstand der politischen Beratungen wird. Ausfallende Steuereinnahmen in Milliardenhöhe machen ein Umdenken in der Senatspolitik erforderlich.“
(RB 11-20) Der Bund der Steuerzahler ist ein gemeinnütziger, unabhängiger und parteipolitisch neutraler eingetragener Verein. Er wurde im Jahr 1949 gegründet, ist in 15 eigenständigen Landesverbänden organisiert, die gemeinsam den Bund der Steuerzahler Deutschland und das verbandseigene Deutsche Steuerzahlerzahler-Institut (DSi) tragen.
Mit mehr als 200.000 Mitgliedern und Spendern zählt der Bund der Steuerzahler zu den größten Organisationen in der Welt. Keine andere Organisation nimmt die Ausgaben des Staates so genau in den Blick und achtet für die Bürger auf eine effiziente Verwendung des Steuergelds und eine solide Staatsfinanzierung. Gleichzeitig sieht sich der Bund der Steuerzahler die Einnahmen des Staates an. Er setzt sich für ein faires Maß an Belastung mit Steuern und Abgaben ein und prüft, ob Änderungen im Steuerrecht für die Steuerzahler*innen gerecht sind und greift politisch und rechtlich ein, wenn dies nicht der Fall sein sollte. Der Bund der Steurzahler informeirt die öffentlichkeit über Steuergeldverschwenung, erarbeitet Reformvorschläge und Sparvorschläge, führen Musterprozess und stehen Bürgern und Betrieben mit zahlreichen Steuertipps und Serviceinformationen zur Seite.
(RB 01-21) Anlässlich der Landespressekonferenz über den Stand der Corona-Unternehmenshilfen und die Verlängerung des Corona Recovery Fonds erklärt Lorenz Palte, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg:
„Natürlich muss der Senat bei einer Verlängerung des Lockdowns auch die Hilfen für Unternehmen verlängern, die ihrem wirtschaftlichen Zweck durch staatliche Anordnung nicht nachgehen können. Viele Unternehmen sind mittlerweile am absoluten Rande der finanziellen Belastbarkeit angekommen. Viele fleißige Selbstständige fragen sich, wie sie die Hilfen auch nach der Corona-Zeit zurückzahlen sollen. Bei den mittlerweile anstehenden Mieterlassen von öffentlichen Unternehmen fehlen klare Regelungen. Was die Steuerzahler jedenfalls nicht brauchen, ist eine Diskussion über die Abschaffung der Schuldenbremse. Es ist höchst verwunderlich, dass Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) sich auf Nachfrage nicht klar zur Schuldenbremse bekennt, sondern stattdessen erst unterschiedliche Meinungsfindungen abwarten möchte. Wer sich in Hamburg gern als Verfechter der Schuldenbremse ausgibt, sollte diesen Elan auch auf Bundesebene aufbringen, um Glaubwürdigkeit zu erhalten.“
(RB 12-20) Anlässlich der aktuellen Vorstellung des Senats zum Fernwärmenetz-Rückkauf erklärt Lorenz Palte, der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler in Hamburg:
„Die baldige Abschaltung des saubersten Kohlekraftwerks der Republik bei Weiterbetrieb des dreckigsten Kohlekraftwerks der Republik bis mindestens 2025 ist ökologischer Irrsinn und Steuergeldverschwendung in einem. Der rot-grüne Senat setzt nun für eine ganze weitere Legislaturperiode auf die Dreckschleuder in Wedel, die ursprünglich bereits viele Jahre früher hätte vom Netz gehen sollen und ignoriert dabei, dass der Betrieb bis 2025 nicht einmal genehmigt ist. Die Vermeidung von CO2-Produktion wäre am besten möglich, wenn die dreckigen Kraftwerke als erstes vom Netz gehen. Wie der Weiterbetrieb des Kraftwerks Wedel als ökologischer Erfolg verkauft werden kann, ist mir schleierhaft. Dass allerdings die Alternativen noch nicht im Ansatz einsatzbereit sind und der rot-grüne Senat auch zwei Jahre nach erfolgtem Rückkauf des Fernwärmenetzes nichts Konkretes zur zukünftigen Versorgungsstruktur zu vermelden hat, zeigt: Der Senat vernachlässigt den Blick auf die Finanzen beim Netzrückkauf und treibt stattdessen symbolische Politik voran. Für den Steuerzahler ist das gar nicht gut. Die Abschaltung Moorburg macht Hunderte von Millionen an neuen Investitionen in einen eigentlich nicht benötigten Kraftwerkspark erforderlich. Diese Form von Steuergeldverschwendung ist deshalb absurd, weil von dem Geld ein Gaskraftwerk neben dem bestehenden Kohlekraftwerk gebaut werden soll. Schilda liegt seit heute mitten in Hamburg."
(RB 12-20) Anlässlich der heutigen Verkündung des Hamburgischen Verfassungsgerichts, wonach die Volksinitiative gegen die Schuldenbremse grundgesetzwidrig ist, erklärt Lorenz Palte, der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Hamburg:
„Wir begrüßen das Urteil des Landesverfassungsgerichts, das die Volksinitiative gegen die Schuldenbremse für grundgesetzwidrig erklärt. Die Schuldenbremse ist wichtiger Bestandteil der Verfassung und sorgt für Generationengerechtigkeit. Die Tatsache, dass in Zeiten einer historischen Ausnahmesituation die Spielräume da sind, um mit allerlei Stützungs- und Hilfsmaßnahmen auf die Krise zu reagieren, zeigt, dass die Schuldenbremse dem Staat selbst in historischen Ausnahmesituationen wie einer weltweiten Pandemielage genügend Spielräume lässt. Eine Abschaffung der Schuldenbremse, die klare Regeln aufzeigt, wann neue Schulden zurückgeführt werden müssen, wäre das völlig falsche Signal und eine Einladung für die Politik, auf Kosten künftiger Generationen zu leben. Die Abschaffung der Schuldenbremse wäre das Problem zu einer Lösung, die sich gerade bewährt hat. Es war deshalb gut und richtig vom Senat, für Klarheit bezüglich der Unzulässigkeit der Volksinitiative fürs unbegrenzte Schuldenmachen zu sorgen."
(RB 12-20) Anlässlich der von der SPD auch in Hamburg befeuerten Debatte um Steuererhöhungen erklärt Lorenz Palte, der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Hamburg:
„Die aktuellen Debatten um Steuererhöhungen sind Gift für die Wirtschaft in Hamburg und Deutschland. Welchen Sinn soll es haben, die Steuern in 2020 aus konjunkturellen Gründen zu senken, nur um sie direkt danach dauerhaft zu erhöhen? Aus dem gleichen Grund, warum die Senkung der Steuern in 2020 richtig war, ist die anschließende Erhöhung falsch. Wir stellen fest: Die öffentlichen Haushalte haben in den vergangenen Jahren einen nie da gewesenen Steuerertrag gehabt. Jedes Jahr wurden neue Rekordsteuereinnahmen erzielt. Politiker, die mit den Steuereinnahmen auf Basis der aktuellen Steuersätze nicht auskommen, werden nie mit den zur Verfügung stehenden Mitteln auskommen. Für die SPD in Hamburg wird deutlich, dass sie endlich eine ordentliche Projektsteuerung einführen muss, denn Kostenexplosionen wie beim Haus der Erde zeigen, dass der Staat mit viel weniger Geld auskommen könnte. Wenn die SPD nun nach Steuererhöhungen schreit, ist dies für Wählerfang geeignet - aber nicht zur Konsolidierung der Staatsfinanzen. Die Menschen in diesem Land brauchen keine Politik, die ihnen immer mehr Geld wegnimmt. Sie brauchen eine Politik, die ihnen Geld übrig lässt, weil sie genügend gebeutelt sind durch die Krise.“
(RB 12-20) Anlässlich der heute verschickten Ankündigung, dass mit der Wiederherstellung der Brücke an der Maurienstraße in Barmbek am 8. Dezember begonnen wird, teilt Lorenz Palte, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg, mit:
„Das ist nicht zu fassen: Trotz eines Milliarden-Defizits im Haushalt hält die Stadt Hamburg fest an ihren Plänen, mehr als 2,5 Millionen Euro in den Wiederaufbau einer Brücke zu investieren, die bis heute niemand vermisst hat und niemand braucht. Wenn an dieser Stelle nicht gespart wird, wo dann? Der Bund der Steuerzahler hat den geplanten Wiederaufbau nicht umsonst als Mahnmal für Steuergeldverschwendung in das aktuelle Schwarzbuch aufgenommen. Pläne zum Wiederaufbau der Maurienbrücke, die im Zweiten Weltkrieg zerstört worden war, liegen bereits seit rund 30 Jahren vor. Allerdings scheint seit 1945 niemand diese Brücke vermisst zu haben. Kein Wunder, denn in jeweils 100 und 200 Meter Entwarnung gibt es bereits Querungen über den Osterbekkanal.
Zudem lassen bereits jetzt die bisherigen Planungen ein Fiasko befürchten: Das zuständige Bezirksamt Hamburg-Nord ging noch 2018 von Kosten in Höhe von 1,85 Millionen Euro aus. Ein Jahr später hieß es plötzlich, die Kosten würden sich auf rund 2,5 Millionen Euro belaufen. Die schlechte Projektsteuerung in den Hamburger Behörden führt immer wieder zu immensen Kostensteigerungen von Bauprojekten. Offenbar hilft auch das kostenstabile Bauen nicht, eine einfache Brücke im Budget zu realisieren. Die Nutzlos-Brücke wird so zum Millionen-Grab. Es sei denn, die Verantwortlichen wachen endlich auf und stoppen diesen Steuerverschwendungs-Irrsinn. Oder will sich da jemand ein Denkmal auf Kosten der Steuerzahler bauen?“
(RB 11-12) Anlässlich der heutigen November-Steuerschätzung erklärt Lorenz Plate, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg:
„Wenn der Senat proklamiert, dass die finanzielle Situation noch schlimmer hätte kommen können, dann lenkt er damit von den immensen Problemen des öffentlichen Haushalts ab. Noch nie in der Geschichte der Stadt Hamburg ist der Haushalt so dermaßen eingebrochen, nie war die Neuverschuldung höher. Es wird dringend Zeit, dass Bürgermeister Tschentscher seinem Finanzsenator Dressel ein Sparprogramm auferlegt. Die Maxime dafür muss lauten: Investitionen in wichtige Infrastrukturprojekte bleiben weiter möglich, konsumtive Ausgaben werden heruntergefahren. Nur so lässt sich in Zeiten dramatischer Einnahmeausfälle der Spielraum für Bürger und Unternehmen schaffen, damit sich die Wirtschaft schnell wieder erholt. Der rot-grüne Senat muss dringend den Ehrgeiz entwickeln, den eigenen Haushalt kritisch auf Einsparpotenziale zu hinterfragen und damit die selbst geschaffenen Spielräume innerhalb der Schuldenbremse nicht bis zum Äußersten zu strapazieren.“
(RB 11-10) Der Bund der Steuerzahler hat klare Erwartung an die Finanzpolitik des Senats:
„Wir erwarten vom rot-grünen Senat, dass bei der Vorstellung der Steuerschätzung in der kommenden Woche klare Sparanstrengungen zu erkennen sind. ‚Nein‘ darf Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) zukünftig nicht mehr als Antwort einfallen, wenn er in Interviews gefragt wird, ob er schon Sparvorschläge habe. Das ‚Nein‘ muss hingegen zukünftig die Antwort auf die vielen Begehren seiner Senatskolleginnen und -kollegen sein, die sich nicht mehr finanzieren lassen. Wir haben die klare Erwartungshaltung, dass der rot-grüne Senat nun endlich eine Haushaltsklausur macht, in der konkrete Sparpläne erarbeitet werden. Die Zeche für die Ambitionslosigkeit des aktuellen Senats, sich in den eigenen Konsumwünschen zu begrenzen, werden sonst unsere Kinder und Enkelkinder zahlen. Das ist angesichts diverser Einsparpotenziale schlicht inakzeptabel."
(RB 11-20) Das Schwarzbuch liegt druckfrisch vor und wird zur Stunde in Berlin vorgestellt. Der Bund der Steuerzahler benennt darin 100 beispielhafte Fälle für die Verschwendung von Steuergeld. Auch Hamburg ist mit drei Fällen vertreten:
Die Stadt Hamburg hat einem Logistikunternehmen 118 Millionen Euro für die vorzeitige Räumung einer Hafenfläche im Gebiet Steinwerder gezahlt - dabei hätte sie in wenigen Jahren kostenfrei über die Fläche verfügen können, denn der Pachtvertrag wäre Mitte 2020 ausgelaufen. Die vorzeitig geräumte Fläche wird allerdings bis heute nicht genutzt. Auf Nachfrage des Bundes der Steuerzahler, ob für das Areal denn ein Nachnutzungskonzept umgesetzt worden sei, hieß es aus der Wirtschaftsbehörde, dass sich dieses momentan in der Planung befinde. „Mit einer Umsetzung ist voraussichtlich ab Mitte 2022 zu rechnen.“
Die Stadt Hamburg gibt 526.000 Euro zusätzlich aus, weil es den Verantwortlichen innerhalb von acht Jahren nicht gelungen ist, die stadteigenen Computer auf Windows 10 umzurüsten. Betroffen sind unter anderem fast 8.000 Computer der Hamburger Polizei. Bereits 2012 gab Microsoft bekannt, dass der Support für Windows 7 zum 14. Januar 2020 eingestellt wird. Bis zur endgültigen Umstellung wird der Weiterbetrieb mit der veralteten Windows-Version den Steuerzahler*innen viel Geld kosten. Durch den Abschluss eines erweiterten Windows-7-Supportvertrags sind Kosten in Höhe von 526.000 Euro entstanden – davon entfallen auf die Polizei: 476.000 Euro.
Die Hamburger Maurienstraße soll durch eine Fußgänger- und Fahrradbrücke verbunden werden, dabei gibt es in direktem Umfeld bereits zwei Brücken. Und schon vor dem ersten Spatenstich sind die Kosten um 33 Prozent, auf fast 2,5 Millionen Euro, gestiegen. Bereits im Schwarzbuch 2019/20 hatte der BdSt Hamburg über die Planung der Maurienbrücke berichtet. Sie soll künftig über den Osterbekkanal führen - und dies, obwohl bereits zwei Brücken, 100 Meter und 200 Meter entfernt, vorhanden sind.
(RB 11-20) Anlässlich der Drucksache 22/2109 zur Kostensteigerung beim „Haus der Erde“ erklärt Lorenz Palte, der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Hamburg:
„Die erneute Kostensteigerung beim ‚Haus der Erde‘ macht deutlich, dass der Senat trotz vieler Beteuerungen zum kostenstabilen Bauen nichts gelernt hat. Bei mehr als 100 Millionen Euro und fast 50 Prozent Kostensteigerung muss von einer Kostenexplosion gesprochen werden. Das bedauerliche: Die gleichen Themen, die bereits beim Bau der Elbphilharmonie und jüngst auch beim immer noch nicht fertig gestellten CCH zu enormen Kostensteigerungen geführt haben, sorgen auch bei diesem Projekt für eine Eskalation. Gebäudetechnik, Lüftungsanlagen, ihre Verortung im Gebäude und die daraus folgenden Traglasten: Wer sich an die Diskussionen bei Elbphilharmonie und CCH erinnert, dem kommt die Senatsbegründung zur Kostenexplosion wie ein Déjà-vu vor. Ich mag nicht daran glauben, dass der rot-grüne Senat bei Kostenexplosionen dieser Art nur noch Copy-and-paste macht. Dieses Bauprojekt zeigt: Der Staat ist nicht der bessere Bauherr. Deshalb wird es Zeit, dass das Parlament den Senat bei großen Bauten stärker an die Kandare nimmt. Dem Senat allein misslingen große Bauprojekte mittlerweile reihenweise.“
(RB 11-20) Anlässlich der vom Senat vorgestellten Eckdaten für den Haushalt 2021/22 erklärt Lorenz Palte, der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Hamburg: „Viel hilft viel“ ist nicht das richtige Motto, um durch die Krise zu kommen.
„Die heute vom rot-grünen Senat vorgestellten Eckdaten für den Doppelhaushalt 2021/2022 lassen nicht erkennen, dass der Senat eine klare haushaltspolitische Vision verfolgt. Das Motto ‚viel hilft viel‘ ist nicht geeignet, um die Stadt, ihre Einwohner und die vielen gebeutelten Unternehmen durch die Corona-Krise zu führen. Dass der Senat ohne mit der Wimper zu zucken bereit ist, viele Milliarden neuer Schulden aufzunehmen, ohne auch nur eine einzige relevante Sparanstrengung zu unternehmen, ist fatal. Dieser Senat braucht dringend mehr Elan beim Thema Aufgabenkritik, denn mit immer neue Schulden führt er die Stadt in eine schwierige Lage. In den Jahren 2008 bis 2010 folgte auf eine Wirtschaftskrise eine Staatsschuldenkrise mit dramatischen Auswirkungen auf die Geldpolitik, die bis heute zu spüren sind. Auch der Hamburger Senat sollte aus dieser Zeit lernen und seine Hausaufgaben machen. Konsolidierung bei konsumtiven Ausgaben ist das Gebot der Stunde. Wir können nur hoffen, dass die Hamburgische Bürgerschaft ihre Rolle als Gesetzgeber ernst nimmt und Nachbesserungen an diesem Haushalt vornimmt."
(RB 11-20) Die aktuellen Streiks im öffentlichen Dienst kommentiert Lorenz Palte, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg:
"Die aktuellen Warnstreiks in Hamburg machen Verantwortungslosigkeit deutlich. Sie stehen für völlig unrealistische, überzogene und unsolidarische Lohn- und Gehaltsforderungen in einer historischen Ausnahmesituation. Aktuell befindet sich ein großer Teil der Bevölkerung in Sorge um den eigenen Arbeitsplatz. Für viele Selbstständige, Kleinunternehmer, Künstler und Angestellte in besonders betroffenen Branchen geht es schlicht um die wirtschaftliche Existenz. Es ist Zeit, daran zu erinnern, dass die Treuepflicht im öffentlichen Dienst keine Einbahnstraße ist, sondern auch gegenüber dem Dienstherrn und damit gegenüber der Allgemeinheit besteht. Die Gewerkschaft ist auf dem besten Weg, die Wertschätzung, die Teilen des öffentlichen Dienstes für ihren besonderen Einsatz bei der Bekämpfung der Pandemie entgegengebracht wurde, zu verspielen.
Palte schlägt einen Kompromiss vor: „Soweit es darum geht, den besonderen unmittelbaren Einsatz von Angehörigen des öffentlichen Dienstes in Hamburg bei der Bekämpfung der Pandemie anzuerkennen, könnte dies durch eine auf zwölf Monate befristete fünfprozentige Gehaltserhöhung erfolgen. Hierfür besteht eine breite gesellschaftliche Zustimmung. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist am Ende ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit, so dass angesichts der gigantischen Verschuldung und der zu erwartenden Steuerausfälle für Gehalts - und Lohnerhöhung im öffentlichen Dienst gegenwärtig kein Spielraum mehr besteht."