Postfach 73 07 68
22127 Hamburg
Rahlstedter Bahnhofstr. 19
22143 Hamburg
Tel: 040-677 33 91
Fax: 040-677 20 61
Mail: vasbeinfoebsav[at]vasberundblick-rahlstedt.de
Web: www.rundblick-rahlstedt.de
21.11.2024 - 07:29
in unserer kleinen Serie wollen wir Ihnen unter dem Motto „Wissen Sie eigentlich…?“ aktuelle Themen vorstellen und vor allem Hintergründe erklären. Denn von so manchen Dingen haben Sie bestimmt schon gehört, wissen aber nicht genau, was sich dahinter verbirgt. Dabei werden wir Sie sicherlich so manches Mal überraschen und zu der Aussage bringen: „Das wusste ich ja noch gar nicht!“
(RB) Das Wort „Podcast“ hat bestimmt jeder schon mal gehört. Unter dem Begriff „Podcast“ versteht man eine Serie von meist abonnierbaren Mediendateien (Audio oder Video) über das Internet. Das Wort setzt sich zusammen aus dem aus der englischen Rundfunkbezeichnung Broadcast und der Bezeichnung für den (zur Entstehungszeit marktbeherrschenden tragbaren MP3-Player) iPod.
Als Erfinder des Podcastings gelten Tristan Louis, der das Konzept im Jahr 2000 erstmals vorschlug, und Dave Winer, der es leicht modifiziert als Erster umsetzte. Der ehemalige MTV-Moderator Adam Curry gilt auf Produzentenseite als Pionier des damals noch „Audioblogging“ genannten Verfahrens. Der Begriff „Podcast“ stammt von Ben Hammersley aus 2004. Weiter...
(RB) Das Wort „kongruent“ stammt aus dem 18. Jahrhundert aus dem Lateinischen von „congruentia“ - „Übereinstimmung“. Worttrennung: Kon/gru/ent, Komparativ: kon/gru/en/ter, Superlativ: kon/gru/en/tes/ten.
Hauptsächlich Verwendung findet der Begriff in der Mathematik, genauer in der Geometrie. Dort bedeutet es deckungsgleich und wird auf geometrische Formen, wie beispielsweise Dreiecke, angewendet. Außerdem fällt dem Wort die Bedeutung übereinstimmend oder gleich zu. Gegenwörter sind disgruent, disparat oder inkongruent.
Das Substantiv „Kongruenz“ hat mehrer Bedeutungen:
[1] Übereinstimmung
[a] Linguistik: grammatische Übereinstimmung in und zwischen Satzteilen in Kasus, Numerus und Genus sowie bei Pronomen auch hinsichtlich der Person
[2] Geometrie: Deckungsgleichheit
[3] Rechtswissenschaft: Im Insolvenzrecht die Übereinstimmung einer Leistung mit einer zuvor bestehenden Verpflichtung des Leistenden (die - im Vergleich zu einer inkongruenten Leistung - nur unter engeren Voraussetzungen die Insolvenzanfechtung ermöglicht). Vgl. § 130 InsO.
(Quelle: Wiktionary)
(RB) Das Wort „hood“ stammt aus dem Englischen und ist die Abkürzung für „neighbourhood“, auf Deutsch: „Nachbarschaft“. Es wird hauptsächlich in der Rapper- oder Jugendsprache verwandt und ist so als Umgangssprache in den deutschen Sprachgebrauch eingezogen. Gemeint ist damit tatsächlich die nähere Umgebung, also Nachbarschaft, in der man lebt oder seine Freizeit verbringt. Oftmals wir das Wort in Kombinationen wie: "in the hood" oder "Was läuft in der hood?" gebraucht.
(RB) GoPro ist ein US-amerikanischer Hersteller von Action-Camcordern mit Sitz in San Mateo in Kalifornien. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie klein, wasserdicht und robuster als herkömmliche Videokameras sind. Deswegen werden sie hauptsächlich im Sportbereich eingesetzt.
Die Idee zu der Action-Cam entwickelte sich 2002, als Nick Woodman versuchte spektakuläre Aufnahmen vom Surfen zu machen, seine Amateurtechnik dafür allerdings zu mangelhaft hielt. Er sah eine Marktlücke für preislich akzeptable Kameras, die auch Amateuren hochwertige Aufnahmen bei sportlicher Aktivität ermöglichen und gründete das Unternehmen GoPro. Der Name ist eine Zusammensetzung aus „go“ und „professional“ (englisch für „werde professionell“). 2004 kam das erste Modell „Hero 35 mm“, eine 33-mm-Film-Kamera auf den Markt. 2014 folgte der Gang an die Börse. Im Gegenzug zu der Entscheidung 2016 die Produktpalette zu reduzieren, folgte die Markteinführung der ersten eigenen Drohne „Karma“. Damit vollzog GoPro den Schritt vom Komplementäranbieter zum Hersteller eines eigenen Quadrocopters. 2017 folgte die Markteinführung in Deutschland. Die ersten 2.500 verkauften Drohnen wurden zurückgerufen, da sich die Stromversorgung während des Fluges lösen konnte und damit einen Absturz auslöste. Im Januar 2018 gab GoPro bekannt, aus dem Drohnengeschäft auszusteigen.
Die Kameras (mit Ausnahme der „Hero 35 mm“) können Fotos und Videos aufzeichnen. Die Kameras zeichnen sich dabei durch einen sehr weiten Aufnahmewinkel (170°) aus, was den Aufnahmen einen gewissen Wiedererkennungseffekt verleiht. Die Kameras besitzen weder optischen noch digitalen Sucher (mit Ausnahme der „HD Hero 4 Silver Edition“ und „Hero+ LCD“ mit integriertem Touchscreen).
Durch Zusammenstecken zweier Kameras ist das Aufzeichnen in 3D möglich. Weitere Kameras können angeschlossen werden, sodass Aufnahmen im Bullet-Time-Stil der Matrix-Filme möglich sind.
Weiterführende Informationen finden Sie unter www.chip.de/artikel/GoPro-kaufen-Welche-Hero-Action-Kamera-ist-die-Richtige_139931953 und https://de.gopro.com/.
(RB) Bei undefinierbaren Schmerzen, vor allem Rückenschmerzen, wird immer öfter zu Faszientraining oder -therapie geraten. Doch was ist das überhaupt?
Die Faszien, auch als Bindegewebe bekannt, umhüllen jeden Muskel, Knochen, alle Organe und selbst die Nerven. Sie bilden in drei unterschiedlichen Bindegewebs-Schichten ein Netzwerk, welches sich durch den gesamten Körper zieht und ihm Struktur gibt und erst zu einem zusammenhängenden Organismus macht. Sie formen unseren Körper und sind maßgeblich für sein Erscheinungsbild verantwortlich.
Die Faszien sind ein Sinnesorgan für die Körperwahrnehmung, denn sie stecken voller Rezeptoren, sind zudem körpereigener Wasserspeicher und Teil des Immunsystems. Sie bestehen u. a. aus Kollagenfasern, Wasser und verschiedenen Klebstoffen. Auch die Lymphe wird zwischen den Faszien abgeleitet. Diese Flüssigkeit transportiert sowohl Abbauprodukte aus unseren Zellen, als auch wichtige Aufbaustoffe zu den Zellen. Dabei ist das Lymphsystem auf eine ausreichende Aktivität der Muskeln angewiesen.
Sind die Faszien verklebt oder verhärtet, kann dies zu den unterschiedlichsten Schmerzen führen. Als häufige Ursache wird dabei Bewegungsmangel vermutet. Aber auch ständiger Stress, Operationen und Schonhaltungen oder einseitige Belastungen können die Faszien verkürzen und verhärten. Zerrungen, Sehnenentzündung, Fersensporn oder Tennisarm haben möglicherweise ebenfalls ihre Ursache in Verletzungen des Fasziengewebes.
Was kann man zur Stärkung des Bindegewebes tun? Es verändert sich zwar nur langsam, dann aber dauerhaft. Zur regelmäßigen Stärkung eignen sich Yoga, Pilates, Tai Chi und Qi Gong oder Schwingen oder Hüpfen auf einem hochwertigen Trampolin. Eine Faszienrolle, eine feste Schaumstoffrolle, für die Eigenmassage ist ebenfalls empfehlenswert. Erfolge beim Auflösen von Verklebungen und Verhärtungen können auch Faszienspezialisten, Osteopathie, Rolfing oder eine Senmotic-Therapie erzielen.
Da eine Übersäuerung des Körpers auch dem Fasziengewebe schadet, ist eine Entsäuerung durch eine überwiegend basische Ernährung empfohlen. Organisches Silizium und das Traubenkernextrakt OPC stärken das Fasziengewebe durch Bildung von Kollagen und Elastin.
(RB) Die meisten Deutschen haben schon einmal von „TTIP“ gehört, und meist auch, dass es viele Proteste dagegen gibt. Wer sich genauer informiert, erfährt, welche Folgen das für uns Bürger haben kann.
Derzeit verhandelt die EU mit den USA über einen Vertrag zum transatlantischen Freihandelsabkommen namens „Transatlantic Trade and Investment Partnership", abgekürzt TTIP, das zur größten Freihandelszone der Welt führen soll.
Dabei wollen die EU und die USA ihre jeweiligen Standards vereinheitlichen. Orientiert wird sich dabei an den Interessen der international handelnden Konzerne und Investoren. Hart erkämpfte europäische Standards in den Bereichen Umwelt- und Verbraucherschutz könnten verloren gehen, darunter die Gentechnikfreiheit, das Verbot von Wachstumshormonen bei der Fleischproduktion und die hier strengeren Zulassungskriterien für Chemikalien, z. B. im Agrarbereich. Verbraucherorganisationen in den USA fürchten die lascheren Zulassungsverfahren der EU für Medikamente und den geringeren Verbraucherschutz bei Finanzgeschäften.
Von 2008 bis Sommer 2014 verhandelte die EU zudem mit Kanada über das „Comprehensive Economic and Trade Agreement" (CETA). Auch hierbei wurden hauptsächlich Marktanteile und Profitmöglichkeiten ausgehandelt. Für die europäische Landwirtschaft bedeuten solche Kompromisse noch mehr Wettbewerbsdruck im Kampf um immer billigere Lebensmittel. Kanadische Konzerne wollen zudem Öl aus Teersanden in die EU exportieren und in Rohstoffprojekte in der EU investieren wie z.B. Gasförderung durch „Fracking“ (Thema in unserer Kolumne im Januar 2016) oder Edelmetallabbau mit Zyanid. Doch noch besteht Hoffnung, CETA zu stoppen: Bevor das Abkommen in Kraft tritt, muss es ratifiziert werden. Dafür ist die Zustimmung verschiedener Parlamente notwendig - bei uns z. B. durch den Bundesrat. Wenn nur ein Parlament das Abkommen ablehnt, ist es insgesamt gescheitert.
Eine große Gefahr bei beiden Abkommen sind Investitionsschutzklauseln, die es Konzernen ermöglichen, Staaten auf Schadensersatz zu verklagen, wenn politische Entscheidungen ihre erwarteten Gewinne schmälern. Verhandelt werden diese Klagen vor außerstaatlichen, nicht-öffentlichen Schiedsstellen. Dieser Mechanismus ist eine Einschränkung der Demokratie und erschwert Staaten den Schutz von Umwelt und Verbrauchern.
Weitere Informationen zum Thema u. a. auf www.foodwatch.de, www.campact.de und www.umweltinstitut.org.
(RB) Mit neu entwickelten Züchtungstechniken hofft die Agrarindustrie, im großen Stil das Erbgut von Pflanzen zu modifizieren, allgemein auch als „Grünen Gentechnik“ bezeichnet. Die Ablehnung von Gentechnik bei EU-Bürgern liegt in Umfragen seit Jahren bei 70-80 Prozent. Dennoch droht der Einzug von Gentechnik durch die Hintertür. Der EU liegen bereits mehrere Zulassungsanträge für Patente auf Nahrungs- und Futtermittelpflanzen vor. Die anmeldenden Konzerne sind z. B. die US-Unternehmen DuPont und Dow Agrosciences, aber auch deutsche Firmen wie Bayer setzen auf die Designerpflanzen. Sollen die neuen Züchtungstechniken als Gentechnik eingestuft werden? Das Hauptargument der Industrie gegen eine derartige Einstufung ist, dass es noch kein Verfahren gebe, den DNA-Eingriff in ihren Produkten nachträglich nachzuweisen. Würden die neuen „Designerprodukte“ von einer Kennzeichnungspflicht ausgenommen, würden Landwirte, Verarbeiter und Händler ihrer Wahlfreiheit beraubt – und damit zwangsläufig auch alle Verbraucher. Eine Entscheidung wird noch für 2016 erwartet.
Einen gentechnisch veränderten Organismus definiert der Gesetzgeber als: „einen Organismus, dessen genetisches Material in einer Weise verändert worden ist, wie sie unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht vorkommt." Die Gentechnologie hebt also quasi die Artengrenzen auf. Durch sie ist es möglich, Gene vom Menschen auf den Fisch oder von Bakterien auf die Pflanze etc. zu übertragen. Dabei wird auch im Gegensatz zur klassischen Züchtung die Reihenfolge der Gene verändert.
Die Gentechnologie steckt noch in den Kinderschuhen: Das Einbringen von Genstücken in fremdes Erbgut ist bisher nicht steuerbar und vieles ist dem Zufall überlassen. Bei der Manipulation am Erbgut werden aber fundamentale Steuerprozesse des Lebens verändert.
Werden fremde Lebewesen in ein Ökosystem eingebracht, kann das gravierende Störungen zur Folge haben. Organismen mit neuen Eigenschaften wie Resistenz gegen Fressfeinde können die einheimischen Arten verdrängen. Zudem führt der Anbau resistenterer Gen-Pflanzen zur Bildung resistenterer Unkräuter und Schädlinge und damit zu einem vermehrten Pestizideinsatz mit immer neuen Giften. Einmal in die Umwelt freigesetzt, entziehen sich lebende Organismen der Kontrolle, vermehren und bewegen sich. Im Fall einer Gefährdung kann nicht garantiert werden, dass eine Ausbreitung und Vermehrung verhindert werden kann. Es haben sogar schon Mikroorganismen in der Natur überlebt, die die Wissenschaftler eigens so genetisch manipuliert hatten, dass sie nicht überleben sollten. Erst nach Jahren der Freisetzung werden Schädigungen feststellbar sein. Eine Umkehrung ist dann nicht mehr möglich.
Weitere Informationen zum Thema u. a. auf www.umweltinstitut.org und www.n-bnn.de.
(RB) Da die herkömmlichen Erdgasvorkommen zunehmend ausgebeutet sind, haben die Mineralölkonzerne Methoden entwickelt, um auch noch die letzten fossilen Rohstoffe aus dem Boden zu pressen. Schiefer-, Granit- oder Tonschichten enthalten in kleinsten Poren und Bruchzonen große Mengen an Erdgas. Doch dieses Gas entweicht beim Anbohren nicht von selbst aus dem Gestein.
Bei der Methode „Hydraulic Fracturing“ (Fracking) werden Wasser, Sand und giftige Chemikalien unter hohem Druck in die Erde gepumpt. Aus den so erzeugten Rissen kann das Erdgas entweichen und abgesaugt werden. Dabei können Grundwasser, Seen und Flüsse verseucht und sogar Erdbeben ausgelöst werden. Das gilt auch für Tiefbohrungen ab 3000 Metern, in denen die meisten Schiefergasvorkommen sind.
Bislang ist Fracking fast uneingeschränkt genehmigungsfähig. Es wird in Deutschland bisher nur in konventionellen Lagerstätten angewendet – das ist zwar ebenfalls riskant, aber nicht so schädlich wie die nun geplante Ausweitung. Die Bundesregierung möchte nämlich Fracking in großen Teilen Deutschlands erlauben, obwohl sogar der Sachverständigenrat für Umweltfragen die Technologie als riskant und überflüssig einschätzt.
Bis jetzt sind die Risiken des Fracking kaum erforscht – und viele langfristige Probleme lassen sich heute noch gar nicht absehen. Selbst wenn dabei der Einsatz giftiger Zusätze verboten würde, könnten z. B. krebserregende und radioaktive Stoffe aus dem Untergrund an die Oberfläche gespült werden.
Das Risiko ist es nicht wert: Die geringen deutschen Schiefergasvorkommen können keinen nennenswerten Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten oder Deutschland von Gasimporten unabhängig machen. Zudem kann der Treibhauseffekt von Schiefergas ähnlich hoch sein wie bei Steinkohle. Hinzu kommt ein gigantischer Wasser- und Flächenverbrauch. Es gäbe also noch nicht einmal ökologische Vorteile.
Weitere Informationen zum Thema u. a. auf www.campact.de und www.umweltinstitut.org.
(RB) In einer Demokratie hat jeder Mensch die gleichen Rechte und Freiheiten. Typische Merkmale einer Demokratie sind u. a. freie Wahlen, Schutz der Grundrechte und Achtung der Menschenrechte, Meinungs- und Pressefreiheit, Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrheitsprinzip sowie die Akzeptanz einer politischen Opposition. Wir deutschen Bürger haben uns unsere Demokratie blutig erkämpft. Daher sollten wir alle diese auch aktiv leben, damit uns diese Errungenschaft nicht kaputt geht! Denn eine Demokratie beinhaltet nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.
Aber wie kann man Demokratie leben? Oftmals fühlen wir uns übergangen: „Die da oben machen doch sowieso was sie wollen!“ In Wahlen kann die Bevölkerung ihre Meinung zu den politischen Zuständen im Land äußern und deutlich machen, welche Themen die Politik bestimmen sollen. Doch auch unabhängig von den Wahlen und „in kleinen Dingen“ im Bezirk sind wir nicht machtlos: Stellen Sie Fragen und sagen Sie den Politikern, „wo der Schuh drückt“! Dazu veranstalten alle Parteien regelmäßig Bürgersprechstunden. Auch kann man sich an das Stadtteilbüro der jeweiligen Partei wenden und gegebenenfalls einen persönlichen Termin vereinbaren. Nur so können unsere gewählten Vertreter erfahren, was uns wirklich bewegt.
In Hamburg wird die Bezirksversammlung von den Einwohnern des Bezirks alle fünf Jahre gewählt. In allen Angelegenheiten, die für den Bezirk von Bedeutung sind, deren Erledigung aber nicht dem Bezirksamt unterliegt, kann sie Empfehlungen aussprechen. Mit Angelegenheiten, die regional begrenzte Teile des Bezirks betreffen, befassen sich die Regionalausschüsse. Auf die Themen, die dort behandelt werden, können wir direkt Einfluss nehmen: Die Bezirksversammlung und auch die Regionalausschüsse tagen in der Regel einmal monatlich in öffentlicher Sitzung. Die Sitzung beginnt und endet mit einer öffentlichen Fragestunde, die Bürgern die Gelegenheit bietet, Fragen an die Mitglieder der Bezirksversammlung zu richten. Mehr dazu unter www.hamburg.de/wandsbek/bezirksversammlung/
Zur Demokratie gehört auch die Freiheit zum politischen Engagement in Parteien und Verbänden, Interessengruppen und Initiativen usw. Mehr zu unterschiedlichen Verbraucher-Initiativen u. a. auf www.foodwatch.de, www.campact.de und www.umweltinstitut.org.
(RB) Glyphosat ist das weltweit am häufigsten verwendete Unkrautvernichtungsmittel. Doch es bestehen große Zweifel an der bisherigen Bewertung seiner Giftigkeit: Bereits im März 2015 stufte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Stoff als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ ein, die europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) im November 2015 jedoch als „wahrscheinlich nicht krebserregend“. Die Zulassung des Mittels stützt sich fast ausschließlich auf industriefinanzierte Tierversuche, die dem Mittel Unbedenklichkeit für den Menschen bescheinigen.
In Europa läuft die derzeit geltende Zulassung Mitte 2016 aus. Die Europäische Kommission muss über eine Neuzulassung des Wirkstoffs als Pflanzenschutzmittel entscheiden. Das für den 8. März 2016 geplante Votum über die Wiederzulassung wurde von der EU vertagt. Grund dafür war der zunehmende Widerstand innerhalb der Mitgliedstaaten gegen eine Wiederzulassung. Vor kurzem erst wurden Spuren von Glyphosat in mehreren deutschen Biersorten nachgewiesen. Am 4. März 2016 wurden in der Heinrich Böll Stiftung in Berlin die Ergebnisse der „Urinale 2015“ (www.urinale.org) vorgestellt. Bei dieser Studie haben rund 2.000 Bürger aus Deutschland im Zeitraum von Oktober 2015 bis Januar 2016 ihren Urin untersuchen lassen. Der erschreckende Befund: In 99,6 Prozent der Proben war Glyphosat nachweisbar. Bei 79 Prozent der Probanden war die Belastung fünf- bis zweiundvierzigfach höher als der Rückstandshöchstwert für Pestizide in Trinkwasser. Das Alarmierende: Die Urinproben von Kindern und Jugendlichen ergaben die höchsten Messwerte. Etwas mehr als die Hälfte der Teilnehmenden ernährte sich von Lebensmitteln aus ökologischem Landbau. Bei ihnen war die Belastung zwar insgesamt niedriger, doch auch sie haben durchschnittlich das Neunfache des Trinkwasserhöchstwerts im Urin.
Wie Glyphosat überhaupt in den menschlichen Körper gelangt und was eine dauerhafte Belastung dort bewirkt, ist bislang nicht erforscht. Daher muss eigentlich das im EU-Lebensmittelrecht geltende Vorsorgeprinzip berücksichtigt werden – das heißt: Solange seriöse Hinweise auf gesundheitliche Risiken im Raum stehen, darf Glyphosat nicht weiter auf dem Acker eingesetzt werden. Für eine Neuzulassung in der EU fehlt also die Grundlage. Weitere Informationen zum Thema u. a. auf www.foodwatch.de, www.campact.de und www.umweltinstitut.org.
Sie wollen mehr zu dem Thema erfahren? Lesen hier weiter...