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21.11.2024 - 07:37
(RB 05-2020) Mit der neuen Plattform der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration sollen Unternehmen für die Zeit der Corona-Pandemie schnell und unbürokratisch zusammengebracht und möglichst viele Menschen in Arbeit gehalten werden. Viele Betriebe in Hamburg schränken derzeit ihren Betrieb ein und beantragen Kurzarbeitergeld, um diese Zeit überbrücken zu können. Auf der anderen Seite stehen Betriebe, die aktuell händeringend Arbeitskräfte suchen. Am 4. Mai startete daher unter www.fachkraefte-fuer-hamburg.de eine Plattform, auf der Unternehmen branchenunabhängig ihre personellen Verfügbarkeiten und Bedarfe für die Zeit der Corona-Pandemie inserieren und miteinander austauschen können. Für Sozialunternehmen existiert daneben eine spezielle Möglichkeit unter www.hamburg.de/sozialdienstleistereinsatz. Die Beratung ist kostenfrei und Mo. bis Fr., 9 bis 17 Uhr, erreichbar: 040 65 804 444. Mehr Informationen: www.hamburger-arbeit.de
(RB/ OK-Training 02.2019) Konkrete Ziele motivieren Menschen nicht nur, sondern bringen sie auch im Leben voran. Viele scheitern jedoch an der erfolgreichen Verwirklichung ihrer Träume. Dies gilt nicht nur für die typischen Vorhaben wie zum Beispiel mehr Sport zu treiben oder endlich mit dem Rauchen aufzuhören, auch wenn es darum geht, die eigene Karriere voranzutreiben, verfolgen viele Menschen ihre Pläne nicht konsequent. „Um seine Vorsätze zu erreichen, braucht es ein motivierendes Ziel und die passende Strategie“, weiß Oliver Kerner, professioneller Vertriebstrainer, Speaker und Coach aus Bremen und Gründer von OK-Training.
Bei der Zielsetzung darf durchaus groß gedacht werden. Was ist der ultimative Wunsch? Für einige Menschen ist es vielleicht der Traumjob, andere sehnen sich hingegen nach einem eigenen Unternehmen. Wer schon einen eigenen Betrieb gegründet hat, möchte diesen vielleicht zum Marktführer machen oder einen bestimmten Umsatz im nächsten Jahr generieren. Den Träumen sind fast keine Grenzen gesetzt, allerdings sollte der Bezug zur Realität nie verloren gehen. Denn erscheint ein Plan nicht realisierbar, führt das nur zu Frustration und sinkender Motivation. „Erfolgreiche Unternehmer verwenden die sogenannte SMART-Methode. Sie besagt, dass das ideale Ziel spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch und terminiert sein sollte. So ergibt sich ein klares Vorhaben, das sich in einem bestimmten Zeitrahmen auch umsetzen lässt“, weiß Oliver Kerner. Diese Methode funktioniert bei jedem Vorsatz, sei es nun das Erklimmen des nächsten Schritts auf der Karriereleiter oder mit dem Rauchen aufzuhören.
Wer sich etwas vorgenommen hat, sollte im Anschluss keine Ausreden suchen, warum die Umsetzung nicht klappt. Statt sich den Kopf darüber zu zerbrechen, warum sie scheitern könnten, wenden erfolgreiche Menschen ihre Energie für das Erreichen ihrer Ziele auf. Auf dem Weg dorthin helfen kleine Zwischenziele und sorgen für erste Erfolgserlebnisse. Außerdem geben sie einen konkreten Plan vor: Welcher Schritt muss als Nächstes gegangen werden, um eine weitere Etappe zu erreichen? Zum Beispiel eine Weiterbildung, um notwendige Qualifikationen für die Wunschposition zu erwerben, oder die Akquise von neuen Kunden, um das Umsatzziel zu erreichen.
Werden Pläne mit genügend Konsequenz verfolgt, lässt sich fast jedes Ziel erreichen. Wer sich im Anschluss nicht auf diesem Erfolg ausruhen will, sucht sich einfach ein neues Vorhaben. Wenn der Fortschritt allerdings länger als gewünscht auf sich warten lässt, ist es oft ratsam, sich Hilfe von Profis zu holen. Im Bereich Vertrieb unterstützen einen beispielsweise professionelle Trainer dabei, den nächsten Schritt auf der Karriereleiter zu erklimmen.
(RB/BdSt 01.2019) Der Bund der Steuerzahler informiert über ein aktuelles Steuerurteil: Übernimmt oder bezuschusst ein Arbeitgeber Umzugskosten für seine Arbeitnehmer, ist der Arbeitgeber zum Vorsteuerabzug berechtigt. Vorausgesetzt, es besteht ein übergeordnetes betriebliches Interesse am Umzug.
Arbeitgeber übernehmen oder bezuschussen oft den Umzug, um Fachkräfte anzuwerben oder Mitarbeiter an einen anderen Konzernstandort anzusiedeln. Umstritten ist dabei, ob der Arbeitgeber aus den Umzugskosten z. B. für das Umzugsunternehmen oder einen Immobilienmakler die Vorsteuern geltend machen kann. Die Finanzverwaltung verweigert in diesen Fällen häufig den Mehrwertsteuerabzug, da bei einem Umzug private Gründe des Arbeitnehmers im Vordergrund stünden. Das Finanzgericht Hessen beurteilte einen solchen Fall allerdings anders.
Konkret stritten ein Unternehmen und das Finanzamt darum, ob die vom Unternehmen übernommenen Maklerkosten für die Wohnungssuche der Arbeitnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigen. Aufgrund einer Konzernumstrukturierung sollten erfahrene Mitarbeiter, die bisher im Ausland tätig waren, nun in Deutschland arbeiten. Das Unternehmen verpflichtete sich, ihnen bei der Suche einer Wohnung behilflich zu sein und übernahm die Kosten für den Immobilienmakler. Das Finanzamt sah zum einen in der Kostenübernahme einen tauschähnlichen Umsatz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und unterwarf diesen der Umsatzsteuer; außerdem ließ das Finanzamt einen Vorsteuerabzug aus der Maklerrechnung nicht zu. Gegen diese Entscheidung reichte das Unternehmen Klage beim Hessischen Finanzgericht ein – mit Erfolg! Zum einen sei die einmalige Kostenübernahme, die der Erbringung der Arbeitsleistung zeitlich vorgelagert war, keine unentgeltliche Wertabgabe und die Übernahme der Umzugskosten somit nicht steuerbar. Zum anderen ließ das Gericht den Vorsteuerabzug zu, denn das Unternehmensinteresse – fachkundige Mitarbeiter nach Deutschland zu holen – stand im Vordergrund (Urteil vom 22.02.2018, Az.: 6 K 2033/15).
Große Praxisrelevanz hat die Entscheidung für all jene Unternehmer, die Umzugskosten für ihre Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen übernehmen, denn nach dem Urteil des Hessischen Finanzgerichts kann der Vorsteuerabzug nicht von vorneherein ausgeschlossen werden. Wichtige Voraussetzung ist allerdings, dass die Rechnung auf das Unternehmen lautet. Wird die Rechnung hingegen auf den Namen des Mitarbeiters ausgestellt, scheidet ein Vorsteuerabzug aus. Außerdem sollten die unternehmerischen Gründe für den Umzug dokumentiert werden. Das Urteil aus Hessen ist noch nicht rechtskräftig, bis das Finanzamt Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt hat. Betroffene Unternehmen können sich in Parallelfällen aber auf das laufende Gerichtsverfahren beziehen und Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen sowie das Ruhen des Verfahrens beantragen, wenn das Finanzamt den Vorsteuerabzug nicht gewährt. Zur Begründung sollte auf die laufende Revision verwiesen werden (Az.: V R 18/18).
Wirtschaftsberatung im Bezirksamt Wandsbek
Potenzielle Existenzgründer und Inhaber von Betrieben haben die Möglichkeit, sich im Bezirksamt Wandsbek in betrieblichen Fragen kostenlos beraten zu lassen. Neben dem Wirtschafts-Senioren-Beraten – Alt hilft Jung e.V., bieten die Arbeitsgemeinschaft selbstständiger Migranten und die „Handelskammer vor Ort“ regelmäßige Sprechstunden an. Beratungsinhalte sind zum Beispiel die individuellen Ausgangsvoraussetzungen, Konzept und Perspektive des Vorhabens, öffentliche Finanzierungshilfen, Standortwahl und Marktsituation.
Die Wirtschaftsberatungen von der Arbeitsgemeinschaft selbstständiger Migranten richten sich insbesondere an Migrantinnen und Migranten. Die verschiedenen Angebote stehen aber allen Interessierten offen. Die Berater der Handelskammer informieren Unternehmerinnen und Unternehmer zu den Themen Finanzierung und Förderung, Unternehmenssicherung und zur Unternehmensnachfolge. Die nächsten Beratungstermine finden Sie in der Rubrik: Veranstaltungen - Bildung
Das Internet dominiert oft unseren Alltag, die Nachrichten und die Werbung. Und es soll der beste Weg zum Kunden sein. Aber stimmt das wirklich?
Durch eine Website, mit den richtigen Suchbegriffen optimiert, stets aktuell gehalten und mit spannenden Inhalten versehen sollen die Kunden fast wie von allein kommen. Versprechen zumindest die Programmierer und Experten für Online-Marketing. Richtig ist, dass Unternehmen heute kaum ohne Internet funktionieren. Ein kostenloser Eintrag bei Google+, Bewertungen bei Yelp, die Homepage verlinkt und aktuelle Beiträge in den „sozialen“ Netzwerken sind unverzichtbare Vertriebskanäle geworden.
Wenn Sie jedoch ein Ladengeschäft betreiben oder eine persönliche Leistung erbringen, reicht der Auftritt im WorldWideWeb wahrscheinlich nicht aus. Klassische Werbemittel wie Flyer, Bandenwerbung, Plakatwand oder ein redaktioneller Beitrag im Rundblick werden von Ihren Nachbarn gesehen. Und die sollen doch Ihre Kunden werden, oder?
Die bestmögliche von allen Werbemaßnahmen erlebe ich jedoch samstags auf dem Rahlstedter Wochenmarkt: Den persönlichen Kontakt und das Gespräch mit dem Kunden. Ein „Wie geht´s“ und individuelle Beratung schaffen Nähe und Vertrauen und binden dauerhaft. Auch regionale Unternehmer-Netzwerke wie die IGOR nutzen Ihnen durch Kontakte, Empfehlungen und die Möglichkeit zur Zusammenarbeit mit Kollegen.
Mein persönliches Fazit: Nur der richtige Mix in der Werbung bindet Ihre Stammkunden und bringt Ihnen Neue.
Uwe Twachtmann,Unternehmensberater