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21.11.2024 - 11:08

 
 

Rentner und Steuern

(BdSt 01-23)) Steuerzahler ist man sein ganzes Leben lang: Auch Senioren müssen zunehmend Steuern zahlen. Seit der Neuregelung der Rentenbesteuerung müssen sich immer mehr Rentner wieder mit dem Thema Steuern befassen. Die Zahl derjenigen, die eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, ist dabei deutlich gestiegen. Hinzu kommt: Das Finanzamt wertet die sogenannte Rentenbezugsmitteilung aus und hat daher stets einen Überblick, welche Einkünfte Rentner aus gesetzlichen Renten, Privatrenten oder betrieblichen Renten erzielen. Deshalb sollten Rentner genau prüfen, ob auch sie eine Steuererklärung abgeben müssen und dann entsprechend handeln. „Viele Senioren wissen allerdings nicht, dass es gerade für sie im Einkommensteuerrecht eine Reihe von Abzugsmöglichkeiten gibt, die man aber erst kennen muss, um sie nutzen zu können“, sagt Petra Ackmann, Vorsitzende des Bund der Steuerzahler Hamburg.

Welche vielfältigen Möglichkeiten die Senioren hier haben ihre Steuerlast zu mindern, genau darüber informiert der auf den aktuellsten Stand gebrachte Ratgeber „Senioren und Steuern“ des Bundes der Steuerzahler. Ob Krankheits- oder Pflegekosten, Versicherungsbeiträge oder haushaltsnahe Handwerker- und Dienstleistungen, sie alle können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abzugsfähig sein. Auch was beim Hinzuverdienst neben der Rente zu beachten ist, wird ausführlich und leicht verständlich in der Broschüre erklärt. Und wer sich über die Regelungen bei der Erbschaftsteuer erkundigen will oder wissen möchte, was die Bundesregierung für neue Rentnerjahrgänge plant, findet in der Broschüre ebenfalls Antworten auf seine Fragen. Wer also dem Finanzamt nicht unnötig Geld schenken will, sollte diesen Ratgeber auf jeden Fall für sich nutzen.
„Wir setzen uns dafür ein, dass Senioren weniger hart besteuert werden“, sagt Petra Ackmann. „Aus unserer Sicht sollte es daher in der öffentlichen Diskussion nicht nur um die Höhe der Bruttorente gehen, sondern auch um das, was Senioren nach Abzug von Steuern und Abgaben zum Leben bleibt.“ Häufig werde aber nur über die sozialrechtlichen Aspekte gestritten, etwa um das sogenannte Rentenniveau oder die Mütterrente. Vergessen werde, dass auch Senioren zunehmend steuerlich belastet werden. Genau hier setzt der Bund der Steuerzahler an und verlangt Nachbesserungen: „Wir setzen uns dafür ein, dass der steuerpflichtige Anteil von Renten langsamer steigt und auch, dass Abzugsbeträge angepasst werden.“ So können Senioren beispielsweise für Werbungskosten pauschal 102 Euro im Jahr ansetzen. Dieser Betrag wurde seit 1954 jedoch nicht mehr aktualisiert! Darüber hinaus sollte es Senioren auch einfacher gemacht werden, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. 

Der Ratgeber „Senioren und Steuern“ kann kostenlos bestellt werden (nur so lange der Vorrat reicht) - telefonisch unter 040-33 06 63 oder via E-Mail an znvyfmailfyvnz[at]znvyfsteuerzahler-hamburg.de (bitte Namen, Adresse und Telefonnummer angeben).

Weitere Infos unter www.steuerzahler.de/hamburg

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