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21.11.2024 - 07:47
(RB/HUK-Coburg 04-23) Die Pedelecs versetzen uns in die Lage, schneller als mit einem herkömmlichen Rad zu fahren. Daher können Geschwindigkeiten falsch eingeschätzt werden und Unfälle passieren schneller. Deswegen ist der richtige Versicherungsschutz wichtig. Der Großteil der Pedelecs regelt die Geschwindigkeit bei 25 km/h ab und sie sind den Fahrrädern ohne Motounterstützung gleichgestellt. Das Unfallrisiko ist oft in der Privathaftpflicht-Versicherung eingeschlossen. Daher bitte unbedingt in der Police nachschauen oder den Versicherer kontaktieren. Für Pedelecs, die erst ab 45 km/h abregeln ist es erforderlich, dass der Fahrer mind. 16 Jahre alt ist und den Führerschein der Klasse AM und eine Kfz-Haftpflichtversicherung besitzt. Das notwendige Versicherungskennzeichen gibt es bei der Versicherung. Leider werden immer wieder Fahrräder gestohlen. Um dagegen versichert zu sein, benötigt man für die zulassungspflichtigen Räder eine Teilkasko-Versicherung. Werden Fahrräder der langsamen Variante aus dem abgeschlossenen Keller oder der Einzelgarage gestohlen, springt die Hausratversicherung ein. Trotzdem sollte das mit dem Versicherer geklärt werden. Wenn ein abgeschlossenes Fahrrad von der Straße gestohlen wird, greift die Hausratversicherung nur, wenn Fahrraddiebstahl ausdrücklich eingeschlossen ist. Den Wert kann jeder selbst bestimmen. Der Schutz gilt nicht nur 24 Stunden am Tag, sondern im Rahmen der Außenversicherung auch weltweit und bezieht alle fest mit dem Rad verbundenen Teile wie Sattel oder Räder mit ein. Zubehör ist nur versichert, wenn es zusammen mit dem Fahrrad gestohlen wird. Allerdings haben die Versicherer unterschiedliche Regelungen, so dass sich ein Gespräch immer lohnt.
(RB 02-23) Das Amtsgericht Hamburg warnt vor einer neuen Betrugswelle mit gefälschten Gerichtskostenrechnungen nach Eintragungen ins Handelsregister. In den letzten Tagen haben sich zahlreiche Empfänger von Fake-Rechnungen gemeldet, die offenbar derzeit massenhaft an Unternehmen in ganz Deutschland verschickt werden. Allein heute sind beim Amtsgericht rund 60 Rückläufer unzustellbarer Sendungen dieser Art eingegangen. weiter...
(RB 08-22) Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) hat jetzt 25 Sperrmüll-Presswagen und 23 Möbelwagen doppelseitig mit neuen Plakatmotiven beklebt. Sie bewerben den günstigen Sperrmüllservice und geben unterschwellig Hinweise, die auf die SRH weiter...
(RB)Acht Milliarden Euro zahlen die Deutschen jedes Jahr für ihre Verträge zu viel; allen voran Handy- und DSL/Festnetztarife. Gefühlt ist es mit Handyverträgen wie mit Bankkonten: weiter...
(RB) Der Ukraine-Krieg, die Sorge um die Energieversorgung und die rasante Teuerung bei Gas und Heizöl haben viele Bürger massiv verunsichert. Die Folge: Holzöfen sind gefragt. weiter...
(djd/dh 07-22) Die Heizkostenverordnung (HKVO) regelt, kurz gesagt, die Abrechnungsmodalitäten im Hinblick auf Heizkosten und Warmwasser zwischen Mietern und Vermietern. Die neueste Fassung der Verordnung enthält erstmals auch gesetzliche Anforderungen weiter...
(dh 07-22) Am 1. Juli 2022 endete eine Übergangsregel. Jetzt sind fast alle Getränkeverpackungen pfandpflichtig. Besonders Saft-, Frucht-, Gemüse-, Kaffee- oder Mixgetränke aus der Dose kosten dann zusätzlich 25 Cent PET-Pfand. Größere Hersteller hatten bereits zum 1. Januar die Änderung vollzogen. weiter...
(RB) Seit dem 1. Juli ist es für Verbraucher in Deutschland deutlich einfacher, gebrauchte Elektrogeräte sachgerecht zu entsorgen. Denn dann müssen auch Supermärkte und Discounter ausgediente Wasserkocher, Rasierer oder Smartphones annehmen weiter...
(RB 07-22) Wenn die Temperaturen steigen und der Sommer vor der Tür steht, überkommt viele Menschen spontan die Reiselust. Dank des Internets gibt es jede Menge Last-Minute-Angebote, Pauschalreisen oder Ferienunterkünfte zu günstigen Preisen. Wunderschöne Fotos von Hotelanlagen mit Pool und kinderfreundlichem weiter...
(RB 06.22) Am 27.05.2022 ist das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz verkündet worden. Bereits zuvor ist das Heizkostenzuschussgesetz beschlossen worden. Mit diesen Gesetzen werden Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die Leistungen der Familienkasse, der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters beziehen, eine Reihe von Entlastungen ausgezahlt. Sofortzuschlag für Kinder weiter...
(RB 06.22) Welche Leistungen stehen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu? In Deutschland werden von über 4,2 Millionen Pflegebedürftigen knapp drei Viertel (3,3 Millionen) zu Hause betreut − 2,1 Millionen allein von ihren Angehörigen. Um diese Menschen bestmöglich zu entlasten, existieren eine ganze Reihe von finanziellen weiter...
(RB 06.22) Tipps und Tricks, wie mit Kind mehr Zeit für sich bleibt. Ob Köchin, Reinigungskraft, Managerin, Fahrerin, Krankenschwester und Entertainerin – als Mutter gibt es kaum einen Aufgabenbereich, der nicht zwangsläufig dazugehört. Keineswegs verwerflich, schließlich steht das Wohlbefinden der eigenen Kinder an erster Stelle. „Bei all der Fürsorge darf jedoch eine Sache nicht vergessen werden: die eigenen Bedürfnisse. weiter...
(RB 06.22) Armutsrisiko in Hamburg über dem Bundesdurchschnitt - Deutlicher Anstieg bei Selbständigen und weiterer Anstieg bei Rentnern. Heute hat der Paritätische Gesamtverband in Berlin seinen Armutsbericht vorgestellt. Demnach liegt in Hamburg die Armutsrisikoquote bei 17,3 Prozent und damit über dem bundesweiten Niveau von 16,6 Prozent. weiter...
(RB/ERGO 06-22) Sommerzeit ist Gewitterzeit: Blitz und Donner lösen bei vielen Menschen Unbehagen aus – auch, wenn die Wahrscheinlichkeit, vom Blitz getroffen zu werden, gering ist. Dennoch kommt es immer wieder zu Sachschäden. weiter...
(RB 11.21)Das Bezirksamt Harburg ist als federführende Behörde in Meldeangelegenheiten verpflichtet, jährlich auf die Widerspruchsmöglichkeiten nach § 36 Absatz 2, § 42 Absatz 3 und § 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz (BMG) hinzuweisen: Widerspruch nach § 36 Absatz 2 BMG gegen die Datenübermittlung nach § 58c Absatz 1 Soldatengesetz Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. In diesem Zusammenhang übermitteln die Meldebehörden auf Grund des § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März Familienname, Vornamen und Anschrift zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung. Diese Datenübermittlung unterbleibt jedoch, wenn die Betroffenen nach § 36 Absatz 2 BMG widersprochen haben. Widerspruch nach § 42 Absatz 3 BMG gegen die Übermittlung der Daten von Familienangehörigen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde von diesen Familienangehörigen Daten an die öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft übermitteln. Nach § 42 Absatz 3 BMG können betroffene Familienangehörige (Ehegatte, Lebenspartner, minderjährige Kinder, Eltern von minderjährigen Kindern) der Übermittlung ihrer Daten widersprechen. Widerspruch nach § 50 Absatz 5 BMG gegen die Übermittlung der Daten in besonderen Fällen Nach § 50 Absatz 1 BMG darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister erteilen. Nach § 50 Absatz 2 BMG darf die Meldebehörde Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk auf Antrag Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern erteilen. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Infos: Internet: hamburg.de/harburg Folgen Sie uns auf Twitter: @BAHarburg Facebook: facebook.com/BezirksamtHarburg Instagram: instagram.com/bezirksamt.harburg
Nach § 50 Absatz 3 BMG darf die Meldebehörde Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft aus dem Melderegister erteilen. Nach § 50 Absatz 5 BMG hat die betroffene Person das Recht, der Übermittlung ihrer Daten nach den Absätzen 1 bis 3 zu widersprechen. Allgemeine Hinweise Der Widerspruch kann schriftlich oder persönlich in jedem Hamburger Kundenzentrum formlos erfolgen. Das Bezirksamt empfiehlt allgemein, sich vor einem Besuch der Publikumsdienststellen über Ansprechpartner, Gebühren, erforderliche Unterlagen oder Öffnungs- und Wartezeiten auf den Internetseiten des Behördenfinders unter www.hamburg.de/behoerdenfinder oder beim Telefonischen Hamburg Service unter der Behördennummer 040 115 (montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr) zu informieren.
(RB 04-21) Medizinische Masken werden in Hamburg gleich doppelt kontrolliert, um Sicherheit zu gewährleisten. Am Hafen und Flughafen werden immer wieder Masken abgefangen, die nicht den Anforderungen entsprechen. Dabei handelt es sich um Sendungen von bis zu einer Million Masken. Eingeführte Masken werden bei Auffälligkeiten (z.B. fehlende CE-Kennzeichnung oder falscher Prüfnummer) vom Zoll an die Marktüberwachung gemeldet, die sie dann einer eingehenden Prüfung unterzieht. Bei der Einfuhrkontrolle bedienen sich Zoll und Marktüberwachung sogenannter Risikoprofile, bei denen aktuell vor allem persönliche Schutzausrüstung wie FFP2-Masken verstärkt zur Überprüfung angehalten wird. Außerdem geht die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hinweisen nach und kontrolliert OP- und FFP2-Masken, die in Hamburg verkauft werden. Insgesamt wurden fast 400 verschiedene Modelle medizinischer Masken seit Beginn der Corona-Pandemie überprüft. Nach einer aktuellen stichprobenartigen Schwerpunktaktion im Einzelhandel zieht die Behörde ein positives Fazit.
(RB 03-21) Die Lockdown Maßnahmen haben offensichtlich auch Auswirkungen auf das Entsorgungsverhalten der Hamburgerinnen und Hamburger, insbesondere wenn man sich die Situation der Altpapierentsorgung an den öffentlichen Depotcontainern anschaut. Häufig kaum gefaltete Verpackungen überfüllen in kürzester Zeit die Container und führen zu unansehnlichen Beistellungen, die dann weiteren Müll anlocken. Daher möchte die Stadtreinigung Hamburg (SRH) mit auffälligen Aufklebern „Mach´s flach“ ihre Kundinnen und Kunden sensibilisieren, um die Situation für Umwelt, Sauberkeit und Auge an den Containerstandorten nachhaltig zu verbessern. Insgesamt wurden und werden rund 5.000 Aufkleber angebracht.
Wir sind seit etwa einem halben Jahr nahezu täglich mit zusätzlich 20-Kolonnen unterwegs, nur um die Beistellungen an den Containern zu beseitigen und die Sauberkeit der Standplätze wiederherzustellen“, so SRH-Geschäftsführer Prof. Dr. Rüdiger Siechau. „Wenn unser neuer Aufkleber beherzigt wird, passt viel mehr Wertstoff in die Container – also Mitmachen entspannt die Situation an den Containern für uns alle“.
(RB 03-21) Das offensichtlich nicht abwendbare Sterben von mehreren tausend Rosskastanien in Hamburg erfordert Ersatzpflanzungen, die das künftige Hamburg prägen werden, so die die Landesgruppe Schleswig-Holstein/Hamburg des Pomologen e.V. Diese schlägt vor viele Pflanzungen von Edelkastanien (Castenea sativa) als Ersatz für die prachtvollen Rosskastanien vorzunehmen. Statt Bastelmaterial werden Hamburger Kinder Maronen sammeln und rösten können. Honig von Edelkastanien werden die Stadtimker ernten, wenn das Elend der schönen Rosskastanien zu einem kleinen Beitrag für ein lebenswertes und essbares Hamburg genutzt wird, so der Verein.
Edelkastanien sind von den Schaderregern der Rosskastanie nicht betroffen, da es sich botanisch um unterschiedliche Gattungen handelt. Sie bilden eine Pfahlwurzel und überstehen daher auch längere Trockenperioden. Die sehr späte voluminöse, lange anhaltende Blüte macht Castanea sativa außerdem zu ausgezeichneten Bienenweiden zeitlich im Anschluss an Frühjahrsblüher. Joachim Reinig: „Die wachsende Stadt braucht Blüten und Früchte. Esskastantienbäume sind soziales Grün für Insekten und Menschen.“
(RB 02-21) Die Corona-Pandemie hat für eine stark wachsende Nutzung von Videokonferenz-Tools gesorgt – sowohl beruflich als auch privat. Viele kulturellen Veranstaltungen und Online-Diskussionen werden vermehrt im virtuellen Raum abgehalten. Worauf müssen Nutzer*innen bei virtuellen Verabredungen achten? Nicole Nebelung, Digitalexpertin von ERGO, gibt Tipps, wie digitale Treffen mit Freunden oder der Familie sicher verlaufen. Es fängt schon bei der Wahl des Anbieters an: Am sichersten ist die sogenannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Dabei werden die Daten verschlüsselt übertragen und erst auf dem Endgerät des Empfängers wieder entschlüsselt. Bei manchen Tools müssen die Nutzer diese Einstellung erst aktivieren. Informationen zur Verschlüsselung finden Nutzer meist auf der Website des Anbieters. So ist man geschützt vor ungebetenen Gästen und Hackern.
Wer die Familie oder Freunde zu einem virtuellen Treffen einlädt, schickt ihnen einen Zugangslink. Die Organisatoren sollten für jedes Online-Treffen eine neue Meeting-ID generieren. Das verhindert, dass sich Teilnehmer*innen eines früheren Treffens zum Beispiel versehentlich in die Geburtstagsfeier der Oma einwählen. „Ausschließlich die gewünschten Online-Gäste sollten den Link und die Zugangsdaten erhalten. Sie sollten diese nicht weitergeben oder gar in den sozialen Medien posten“, ergänzt Nebelung. Das verringert das Risiko von unbefugten Teilnehmern.
Eine zusätzliche Sicherheitsvorkehrung ist das Einrichten eines virtuellen Warteraums, den manche Tools anbieten. Teilnehmende gelangen dann nicht direkt in den Video-Chat, sondern müssen warten, bis der Moderator sie hineinlässt. Ein weiterer Tipp der Expertin: Verschickt der Organisator vorab eine Teilnehmer*innenliste an alle Gäste, fallen fremde Zuhörer*innen schneller auf. Bei manchen Anbietern kann ein Passwort zum Einwählen in den Konferenzraum selbst gewählt werden. Dies sollte möglichst komplex sein und nicht aus einer einfachen Zahlenkombination wie beispielsweise „1234“ bestehen.
Aber nicht nur die Organisator*in ist für die Sicherheit beim Online-Treffen zuständig, auch die Gäste können etwas dazu beitragen. „Wer während des Treffens ein Foto von sich und seinen Freunden auf Social Media posten möchte, sollte darauf achten, dass die Meeting-ID oder eine Zugangsmöglichkeit nicht zu erkennen ist“, so Nebelung. Auch die genutzten Endgeräte sind wichtig: Der Virenschutz auf allen Computern, Laptops und Smartphones sollte auf dem aktuellen Stand sein. Verwendete Browser oder Apps ebenfalls immer mit den neusten Updates versorgen, da Anbieter auf diesem Weg regelmäßig Sicherheitslücken schließen.
(RB 01-21) Es ist wichtig für den Schutz von Gesundheit und Umwelt bei der Entsorgung von gebrauchten Atemschutzmasken, Einmalhandschuhen und anderen Hygieneprodukten aus dem Corona-Alltag auf die richtige und sichere Mülltrennung zu achten. OP-Masken als auch partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2, KN95/95) sind Einwegprodukte und dürfen nur einmal verwendet werden. Danach gehören sie in den Restmüll. Und zwar in einen Plastikbeutel verpackt und gut verschlossen, um zum Beispiel Mitarbeitende der Entsorgungsunternehmen vor Ansteckung zu schützen. Der Restmüll wird verbrannt und die Atemschutzmasken damit hygienisch sicher entsorgt. Auf keinen Fall dürfen Schutzmasken in der Toilette heruntergespült werden.
Ob Vinyl, Latex oder Nitril: Einmalhandschuhe müssen nach Gebrauch, ebenfalls in einem extra Beutel, in die Restmülltonne entsorgt werden. Leere Kunststoffflaschen oder Pumpspender sowie Nachfüllbeutel von Desinfektionsmitteln für Hände oder Haushaltsflächen können wie gewohnt restentleert in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack entsorgt werden. Haushalte in Quarantäne verzichten auf Mülltrennung und entsorgen alle Abfälle in die Restmülltonne – fest verschlossen in reißfesten oder mehreren Abfallsäcken. Auf diese Weise werden Menschen, die mit dem Müll in Berührung kommen, vor Ansteckung geschützt. Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle oder Batterien sollten bis zur Aufhebung der Quarantäne aufbewahrt und erst anschließend entsorgt werden.
Foto der Initiative „Mülltrennung wirkt“
(RB 01-21) Ab sofort steht Bürgerinnen und Bürgern der Online-Dienst „Urkundenanforderung“ im Hamburger Serviceportal zur Verfügung. Hier können Geburts-, Heirats-, Sterbe- und Lebenspartnerschaftsurkunden sowie beglaubigte Registerausdrucke angefordert werden. Die Bezahlung erfolgt online, die Urkunden werden per Post zugesandt.
Für die Nutzung dieses Online-Dienstes ist ein „Servicekonto Plus“ erforderlich. Dies ist kostenlos und ermöglicht auch die Nutzung weiterer Online-Dienste. Weitere Informationen zum Service finden Sie unter: Online-Dienst Einstiegsseite - HamburgService
(RB 12-20) Auch Hamburg hat sich auf Bundesebene dafür eingesetzt, jetzt wird es endlich Realität: Zum 1. Januar 2021 treten bei der Lohn- und Einkommensteuer für Menschen mit Behinderung verschiedene Neuerungen in Kraft. Für Betroffene geben wir hier erste konkrete Tipps, damit die Steuererleichterung auch ankommt.
Folgende Maßnahmen sind konkret vorgesehen. Die Verdoppelung der Pauschbeträge für Menschen mit anerkannter (Schwer-)Behinderung sowie erstmalig die Gewährung eines Pauschbetrags für Menschen ab einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 und der Verzicht auf zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Pauschbetrags für Menschen mit einem Grad der Behinderung von unter 50. Darüber hinaus wird der derzeitige Pflege-Pauschbetrag von 924 Euro auf 1.800 Euro angehoben. Bei der häuslichen Pflege von Menschen, die in den Pflegegraden 2 und 3 eingeordnet sind, wird der pflegenden Person zukünftig ebenfalls ein Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 600 Euro bzw. 1.100 Euro gewährt.
Hamburger Bürgerinnen und Bürger, bei denen bislang bereits ein Pauschbetrag wegen einer Behinderung als Freibetrag im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt wurde, brauchen in den meisten Fällen nichts zu veranlassen. Die Umstellung erfolgt grundsätzlich automatisch, kann in Einzelfällen aber noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Erst wenn der verdoppelte Pauschbetrag für Menschen mit anerkannter (Schwer-)Behinderung nach dem 1. Quartal 2021 (Ablauf Monat März 2021) noch nicht beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt worden sein sollte, sollte formlos (über ELSTER – www.elster.de –, schriftlich oder telefonisch) Kontakt mit dem zuständigen Wohnsitzfinanzamt aufgenommen werden.
(RB 12-20) Der NABU Hamburg blickt mehr als zufrieden auf ein weiteres Jahrzehnt seiner KORKampagne zurück: Über die bundesweit 1.200 Sammelstellen wurden von 2010 bis heute knapp 30 Millionen Korken gesammelt und recycelt. All diese Korken würden aneinandergereiht eine Strecke von rund 1.300 Kilometern ergeben.
Zum Erfolg tragen viele langjährige Unterstützer*innen bei, darunter die Stadtreinigung Hamburg, und besonders die Hermes Logistik Gruppe Deutschland, die den Transport zur Verarbeitung vor genau 10 Jahren übernommen hat. Als Logistikpartner des Projektes holt Hermes die Flaschenkorken an rund 500 Hauptsammelstellen in ganz Deutschland ab und transportiert sie zum Verarbeiter, dem gemeinnützigen Bürger-Service Trier. Dort werden die Korken zu Granulat geschreddert, das als Dämmmaterial im ökologischen Hausbau oder neuerdings sogar als Alternative für Kunststoffgranulat auf Sportplätzen eingesetzt wird.
Die KORKampagne wurde bereits 1994 vom NABU Hamburg gestartet und hat insgesamt fast 100 Millionen Flaschenkorken zur Verarbeitung weitergeben können. Doch von den über eine Milliarde Naturkorken, die jährlich in Deutschland anfallen, werden bisher nur etwa 10-15% recycelt. Helfen Sie mit, dass es mehr werden: Geben Sie Ihre Korken bei einer Sammelstelle der KORKampagne ab. Ihre nächste finden Sie auf: www.korkampagne.de
(RB 12-20) Wer zum Jahresende noch unbezahlte Rechnungen von Warenlieferungen oder Arbeitsleistungen offen hat, sollte unter Umständen tätig werden – denn am Jahresende können finanzielle Ansprüche an Schuldner aus vergangen Jahren verloren gehen, wenn der Gläubiger nichts zur Hemmung der Verjährungsfrist unternimmt. Darauf weist die Öffentliche Rechtsauskunft und Vergleichsstelle (ÖRA) hin.
Der Eintritt der Verjährung kann durch eine Klage vor Gericht oder einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides verhindert werden, wenn dies noch vor dem Jahreswechsel geschieht. Der Verlust zivilrechtlicher Ansprüche durch die Einrede der Verjährung wird auch durch die Einleitung eines außergerichtlichen Güteverfahrens bei ÖRA vermieden. Dies eskaliert den Konflikt nicht unnötig und verursacht geringere Kosten als eine Klage. Eine anwaltliche Vertretung ist dabei möglich, aber keine Pflicht. Weitere Informationen sind unter www.hamburg.de/oera oder unter der Telefonnummer 040 42843 4152 erhältlich.
(RB 12-20) Die Behörden haben die Kostendeckung der städtischen Gebühren überprüft und dem Senat in einigen Fällen maßvolle Anpassungen an die aktuelle Kostenentwicklung vorgeschlagen. Der Senat hat die Gebührenänderungen heute beschlossen. Sie treten zum 1. Januar 2021 in Kraft. Die meisten Gebührenanpassungen bewegen sich in einem Rahmen von rund zwei bis drei Prozent.
Die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie seit Ende März geltenden Gebührenhilfen für Gewerbetreibende sind zudem bis zum 31.12.2021 verlängert worden. Die verschiedenen Hamburger Gebührenhilfen ermöglichen zinslose Stundungen und angemessene Anpassungen von städtischen Gebühren für besonders betroffene Branchen und Betriebe sowie Erleichterungen bei den Sondernutzungsgebühren für Gastronomen und Schausteller.
Die Gebühr für Wege, die laut Wegeverzeichnis von der Stadtreinigung gesäubert werden, steigt um durchschnittlich 1,6%. Die Gebühren für die Abfallentsorgung mit Umleer- und Einwegbehältern werden um bis zu 2,9% angehoben.
(RB 12-2020) Am Mo., 14.12., bleiben alle Hamburger Kundenzentren – Fachbereich Einwohnerdaten (ehem. Einwohnermeldeamt) – zunächst geschlossen. Der Grund hierfür sind umfangreiche technische Umstellungsarbeiten. Das Ziel ist es, die Einschränkungen für Kundinnen und Kunden möglichst gering zu halten. Nach Abschluss der notwendigen Funktionstests werden die Kundenzentren daher möglicherweise noch im Laufe des Montags wieder öffnen. In diesem Fall sind dann auch kurzfristig Termine für eine Onlinebuchung verfügbar. An den verbleibenden Sprechtagen der 51. Kalenderwoche ist mit starkem Kundenaufkommen zu rechnen. Für entstehende Unannehmlichkeiten wird um Verständnis gebeten.
Zum Jahresende gelten in allen Hamburger Kundenzentren (Fachbereich Einwohnerdaten) abweichende Öffnungszeiten: Am 23. und 30.12. schließen die Kundenzentren bereits um 14 Uhr. Mit Beginn des Jahres 2021 gelten dann wieder die üblichen Öffnungszeiten, montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr.
(RB 11-20) Malte Siegert, Vorsitzender des NABU Hamburg, bemängelt mangelnde Konsequenz politischer Entscheidungen in der Pandemie und fordert Alternative zum unregulierten Silvester-Feuerwerk.
„Silvester ist der Tag der allerhöchsten, gesundheitsschädlichsten Feinstaubkonzentration in Deutschland. Das ist vor allem in Großstädten ein Problem, speziell für Menschen mit Vorerkrankungen der Atemwege. Dass entscheidende Teile der Politik hier wieder einmal nicht konsequent handeln, ist mitdenkenden Menschen nicht mehr vermittelbar. Natürlich ist ein weiterer Verzicht, eine weitere unbequeme Wahrheit. Aber diese Art des Handelns wäre im Rahmen der Covid 19-Einschränkungen zumindest konsequent“, wundert sich Malte Siegert, Vorsitzender des NABU Hamburg.
Der NABU Hamburg fordert SPD und Grüne in Hamburg auf, auf ein unreguliertes Feuerwerk zu verzichten. Es ist unverständlich, warum die Gesellschaft richtiger Weise über Wochen massive Einschränkungen der Grundrechte wegen einer Pandemie hinnehmen muss, die vor allem die Lunge angreift, während ausgerechnet an Silvester atemwegsgefährdendes Böllern erlaubt sein soll. Da sich die SPD bereits für einen Verzicht stark gemacht hat, fordert der NABU den Senat auf, privates Feuerwerk in Hamburg komplett zu unterbinden.
Um nicht ganz auf einen bunten Jahreswechsel zu verzichten, schlägt der NABU stattdessen vor, pro Bezirk ein großes Feuerwerk zentral durch die Verwaltung zu organisieren. Angesichts der geringeren Feinstaubkonzentration und weniger Pulverdampf in der Luft, wären die Feuerwerke wahrscheinlich von vielen Menschen trotzdem gut zu sehen. Alternativ könnte man auch kunstvolle Lichtinstallationen in Betracht ziehen.
Feuerwerk ist nicht nur wegen der hohen Feinstaubkonzentration ein Problem. An Silvester sind die Notaufnahmen stark gefordert, die wegen der Pandemie möglichst freigehalten werden sollten. Zudem ist ausuferndes Feuerwerk jedes Jahr ein Problem für zahlreiche Wild- und Haustiere sowie für den Stadtraum. „Ich würde mir wünschen, wenn am ersten Tag des Jahres die Stadt mal nicht durch tonnenweise Böllerabfälle verdreckt ist“, sagt Siegert.
(RB 11-20) Ralf Schmitz, Ehical-Hacker, möchte vor gefährlichen Cyber-Angriffen warnen und gibt 12 Sicherheits-Tipps, wie Sie sich vor Attacken konkret schützen können.
Tipp 1. Prüfen Sie zunächst, ob es sich wirklich um ein Schnäppchen handelt.
Tipp 2. Nutzen Sie dazu Preissuchmaschinen wie www.guenstiger.de, idealo.de, preisvergleich.de, etc.
Tipp 3. „Achten sie auf Phishing-Attacken, denn diese nehmen stetig zu“, weiß Ralf Schmitz zu berichten. Darunter versteht man die Beschaffung persönlicher Daten wie Passwörter oder Kontodaten mit Hilfe gefälschter E-Mails oder Websites. In den vergangenen Monaten hätte sich die Anzahl an Phishing-URLs im Vergleich zum Vorjahr bereits mehr als verdoppelt. Dabei beginne die Hauptsaison für gefälschte URLs eigentlich erst Ende Herbst. Internet-Kriminelle wüssten, dass immer mehr Menschen aber bereits am Black Friday einkaufen und nutzten dies aus. Hacker sind sich bewusst, dass viele Online-Shopper die Internetsicherheit auf den mobilen Geräten vernachlässigen.
Tipp 4. Nutzen Sie nicht immer das gleiche Passwort für die Shops, sondern individuelle Passwörter: Es gibt den kostenlosen Passwort-Manager von z.B. keepass.de, bei dem Sie mit einem einzigen Masterpasswort in einem Tresor ganz viele Shops speichern können.
Tipp 5. Besuchen Sie nur vertraute Websites im Internet. Falls Sie auch andere Seiten besuchen möchten, empfiehlt sich die Kontrolle, ob die URL der Website mit „https://“ beginnt. Das „s“ zeige an, dass die Webverbindung durch das SSL-Zertifikat verschlüsselt und geschützt wurde.
Tipp 6. Prüfen Sie, ob auf der Shopseite ein korrektes Impressum vorhanden ist. Finden Sie kein Impressum, könnte es sich um eine gefälschte Seite handeln.
Tipp 7. Der Black Friday ist ein wunderbarer Hackertag. Bleiben sie vorsichtig beim Bestellvorgang und achten sie auf Unregelmäßigkeiten (lange Bestelldauer, andere Farbe der Bestellseite, anderes Logo, etc.) beim Bestellvorgang. Im Notfall sofort Internetverbindung kappen und Vorgang abbrechen.
Tipp 8. Phishing Seiten und auch Mails sind nach wie vor eine Hauptbedrohung in der Feiertags-Einkaufszeit und natürlich am Black-Friday. Auch in der Eile, das beste Angebot zu erzielen, würden manche Online-Shopper weniger sorgsam mit ihren Daten umgehen und eher auf - auch dubiose - Links klicken. Also nicht abweichen von den üblichen Bestellvorgängen, denn das Problem ist: Durch einen Klick auf die falsche URL holen sich die Nutzer Malware, also Schadsoftware auf das Handy, den PC, oder ihr Tablet, wodurch die Hacker Zugriff auf sensible Daten erlangen und Sie schnell zum Opfer werden. Achten Sie auf einen aktuellen Virenschutz und laden Sie Updates täglich herunter, um sich zu schützen.
Tipp 9. Einige große Virenschutzfirmen wie Avira, Symantic, Kapersky warnen bereits vor größeren Angriffen und dass die Gefahr, Opfer einer Phishing-Attacke zu werden, Ende November am größten wäre. Dann, wenn der Black Friday vor der Tür steht, gebe es bei bösartigen URLs einen Anstieg von mindestens 15 Prozent im Vergleich zum Jahresdurchschnitt. „Phishing ist nach wie vor eine Hauptbedrohung in der Black Friday- und Feiertags-Einkaufszeit. Aber auch mehr gefälschte E-Mails und Webshop-Werbung, die Amazon, Real oder ebay imitiert, sowie gefälschte Bank- und Lieferhinweise von Kampagnen, die zum Beispiel PayPal oder DHL, UPS nachahmen, erklärt Ralf Schmitz, wird es wahrscheinlich geben.
Tipp 10. Phishing-Mails: Klicken Sie nicht auf Links, die Ihnen nicht vertraut vorkommen. Rufen Sie stattdessen die vorgeschlagene Website im Browser auf, um zu überprüfen, ob der Auftritt seriös wirkt.
Tipp 11. Klicken Sie auch nicht auf Links, in Whatsapp oder Instagram, die Ihnen nicht vertraut vorkommen. Rufen Sie stattdessen die vorgeschlagene Website im Browser auf, um zu überprüfen, ob der Auftritt wirklich seriös ist. Hacker nutzen immer mehr Direktnachrichten, um Fake-URLs zu verbreiten. Auf solche Nachrichten sollte verstärkt geachtet werden.
Tipp 12. Kreditkarten- und Kontoauszüge regelmäßig überprüfen, aber nur über gesicherte Leitungen mit SSL-Zertifikat und melden Sie sofort Unregelmäßigkeiten Ihrer Bank und PayPal. Löschen Sie öfter den Verlauf des Browsercache, sonst hinterlassen Sie sehr viele Spuren im Internet, was Hackern den Zugriff auf Ihre mobilen, stationären Geräte erleichtert.
(RB 11-20) Der Bund der Steuerzahler ist ein gemeinnütziger, unabhängiger und parteipolitisch neutraler eingetragener Verein, welcher über über Steuergeldverschwenung informiert. Mehr Infos hier
(RB 10-20) Der Herbst hält Einzug: Das Laub verfärbt sich und fällt zu Boden. Was im Sonnenschein schön aussieht, kann schnell zur Gefahr werden. Denn im Herbst sinken nicht nur die Temperaturen, auch die Niederschläge nehmen zu und feuchtes Herbstlaub verwandelt Bürgersteige in rutschige Flächen. Ein Unfall ist da schnell passiert. Kommunen können in ihren Satzungen festschreiben, ob und in welchem Umfang sich Hauseigentümer*innen um die Reinigung der Bürgersteige kümmern müssen. Wer sich der Reinigungspflicht dauerhaft entzieht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Den Eigentümern eines Mietshauses steht es offen, die Reinigungspflicht über den Mietvertrag an die Mieter und Mieterinnen weiterzugeben.
Ereignet sich ein Unfall, hat der nicht nur eine strafrechtliche Seite. Hier geht es, wie die HUK-COBURG mitteilt, auch um persönliche Haftung. Bricht sich ein Passant beispielsweise das Bein, weil vergessen wurde, die Blätter wegzufegen, muss der Verantwortliche für den Schaden aufkommen. Ohne Haftpflichtversicherung kann das teuer werden: Im geschilderten Fall können dem Geschädigten Schmerzensgeld – und falls er arbeitet – auch eine Entschädigung für seinen Verdienstausfall zustehen. Bleiben nach einem Unfall dauerhafte Schäden zurück, können sogar lebenslange Rentenzahlungen fällig werden. Ob und in welchem Umfang ein säumiger Laubräumer haftet, hängt allen Regeln zum Trotz oft von den speziellen Umständen des Einzelfalls ab. Sollte der Geschädigte den Rechtsweg beschreiten, steht die Haftpflichtversicherung ihrem Kunden und ihren Kundinnen zur Seite.
Überall dort, wo die Stadtreinigung Hamburg (SRH) das ganze Jahr über gegen Gebühr den Gehweg reinigt, entfernt sie auch im Herbst das anfallende Laub. Anwohner*innen, die ihren Gehweg selbst reinigen und keine Gehwegreinigungsgebühren bezahlen, müssen Laub auf den Gehwegen allerdings auf eigene Kosten entsorgen. Dabei ist es unwichtig, woher das Laub auf den Gehwegen stammt: Auch Laub, das von "städtischen" Bäumen auf den Gehweg fällt, müssen die reinigungsverpflichteten Anwohner und Anwohnerinnen zusammenfegen und entsorgen. Dort, wo die Stadtreinigung die Gehwege gegen Gebühr reinigt, sammelt und entsorgt sie auch das Laub. Die Stadtreinigung bietet diverse Laubsammeltermine an. Mehr Infos hier
(RB 10-20) Ab sofort können alle Kunden und Kundinnen der Bücherhallen Hamburg ihre alte Kundenkarten am Service jedes Standsorts kostenlos für eine neue Kundenkarte eintauschen. Die neue Kundenkarte ist mit einem RFID-Chip ausgestattet und wird lediglich auf Lesegeräte aufgelegt. Sie können damit kontaktlos Ihre Medien verbuchen und ausleihen. Die Nutzung der Internetarbeitsplätze ist ab sofort nur noch mit der neuen Kundenkarte möglich. Auch die Open-Library-Funktion, also der Besuch einer Bücherhalle in der servicefreien Zeit, können Sie zukünftig nur mit der neuen Kundenkarte in Anspruch nehmen. Sie sollten Ihre Kundenkarte bis Jahresende austauschen. Die bisherigen Kartenleser werden Anfang 2021 demontiert und können dann nicht mehr benutzt werden.
(RB 10-20) Die Internetplattform des hochschulübergreifenden Programms Hamburg Open Science (HOS) ist zum 01.10. 2020 fertiggestellt worden. Userinnen und User können sich auf www.openscience.hamburg.de per Freitextsuche über Publikationen bzw. Ergebnisse aus Hamburger Forschungsprojekten informieren. Eingebunden sind Projekte der staatlichen Hamburger Hochschulen, des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) und der Staats- und Universitätsbibliothek Carl von Ossietzky (SUB) sowie einzelner außeruniversitärer Forschungseinrichtungen. Die SUB koordiniert zudem den Internetauftritt.
Die neue Plattform ist eines der Förderprojekte von HOS, um die Ergebnisse öffentlich finanzierter Hamburger Forschung frei zugänglich zu machen. Mit dem Programm ermöglicht der Hamburger Senat den Hochschulen, den Kulturwandel in der Wissenschaft hin zu mehr Transparenz und Offenheit aktiv mitzugestalten - und fördert so Austausch und Kooperationen als Grundlage künftiger Innovationen.
(RB 10-20) Das Bezirksamt Harburg ist als federführende Behörde in Meldeangelegenheiten verpflichtet, jährlich auf die Widerspruchsmöglichkeiten nach § 36 Absatz 2, § 42 Absatz 3 und § 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz (BMG) hinzuweisen:
Widerspruch nach § 36 Absatz 2 BMG gegen die Datenübermittlung nach § 58c Absatz 1 Soldatengesetz: Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind.
In diesem Zusammenhang übermitteln die Meldebehörden auf Grund des § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März Familienname, Vornamen und Anschrift zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung. Diese Datenübermittlung unterbleibt jedoch, wenn die Betroffenen nach § 36 Absatz 2 BMG widersprochen haben.
Widerspruch nach § 42 Absatz 3 BMG gegen die Übermittlung der Daten von Familienangehörigen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften:
Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde von diesen Familienangehörigen Daten an die öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft übermitteln. Nach § 42 Absatz 3 BMG können betroffene Familienangehörige (Ehegatte, Lebenspartner, minderjährige Kinder, Eltern von minderjährigen Kindern) der Übermittlung ihrer Daten widersprechen.
Widerspruch nach § 50 Absatz 5 BMG gegen die Übermittlung der Daten in besonderen Fällen:
Nach § 50 Absatz 1 BMG darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister erteilen.
Nach § 50 Absatz 2 BMG darf die Meldebehörde Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk auf Antrag Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern erteilen. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Nach § 50 Absatz 3 BMG darf die Meldebehörde Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft aus dem Melderegister erteilen.
Nach § 50 Absatz 5 BMG hat die betroffene Person das Recht, der Übermittlung ihrer Daten nach den Absätzen 1 bis 3 zu widersprechen.
(RB 07-2020) Das Telefon klingelt und eine unbekannte Nummer erscheint auf dem Display, doch nach dem Abheben: Stille. Vermutlich ist hier ein Ping-Call bzw. Ping-Anruf eingegangen. Telefonbetrüger versuchen mit dieser Masche Ahnungslose zu einem oft teuren Rückruf zu bewegen. Ping-Anrufe bzw. Ping-Calls sind eine der beliebtesten Strategien von Telefonbetrügern. Der Grund: Sie sind denkbar einfach umzusetzen und bringen ahnungslose Opfer schnell um viel Geld. Der Experte für Anruferkennung und Spam-Schutz Thomas Wrobel von Clever Dialer verrät, wie Ping-Calls funktionieren, wie Verbraucher sich schützen und warum nicht hinter jedem dieser Anrufe auch Telefonbetrug lauert. Ping-Calls zielen auf einen Rückruf von Verbrauchern ab, meist werden die Telefonate wortlos von der Gegenseite beendet. Teilweise werden diese Anrufe sogar von einem Computer durchgeführt. Die Strategie geht immer noch oft genug auf, denn trotz bekanntem Phänomen rufen Betroffene aus Neugierde oder gar Höflichkeit zurück. Das böse Erwachen passiert dann meist erst mit der nächsten Telefonabrechnung. Dies Anzeichen sollten Verbraucher kennen:
Verbraucher müssen wachsam sein. Erkennen sie die Hinweise für Spam-Anrufe, gilt in allen Fällen: nicht zurückrufen! Ist ein Rückruf schon passiert und auf der Telefonrechnung erscheinen unklare Rechnungsposten, verlangt die Bundesnetzagentur hier eine ausführliche Beweissicherung. Der Anspruch auf Zahlung erhöhter Verbindungskosten kann dann geprüft werden. Übrigens: Nicht jeder Anruf ist ein Hinweis auf Telefonbetrug, Call-Center beispielsweise rufen oft mehrere Personen gleichzeitig an: wer zuerst abhebt, wird angesprochen, der Rest hört nur Stille am anderen Ende der Leitung. Ebenfalls wichtig zu wissen: diese Anrufe sind nicht zwangsläufig dubios, denn viele Verbraucher willigen unwissentlich in die Kontaktaufnahme per Telefon ein. Daher sollten bei z.B. Registrierungen oder Bestellungen die rechtlichen Grundlagen, z.B. AGBs, gründlich zu prüfen.
(RB 07-2020) Die Landeszentrale für politische Bildung Hamburg und das Institut für die Geschichte der deutschen Juden präsentieren einen Doppelband, der ab sofort im Infoladen der Landeszentrale erhältlich ist. In der Buchreihe „Stolpersteine in Hamburg – biographische Forschungen“ beschreibt das Gedenkbuch 418 Biographien von Kindern, die Zwangsarbeiterinnen in Hamburger Lagern oder Krankenhäusern geboren haben und die in Hamburg gestorben sind. Vor allem die Schwerstarbeit der Mütter bis zur Geburt, Mangelernährung, fehlende medizinische Versorgung und die unmenschlichen Lebensbedingungen in den Lagern bewirkten, dass das Leben der Neugeborenen oft nur wenige Tage, Wochen oder Monaten währte. Margot Löhr hat in akribischer Kleinarbeit die Namen und Lebensdaten der verstorbenen Kinder zusammengetragen und – soweit möglich – auch die Geschichte ihrer Mütter recherchiert. Für 49 dieser Kinder sind bereits Stolpersteine verlegt, weitere werden folgen. Mit dem Buch setzt Margot Löhr den jüngsten Opfern des Nationalsozialismus, den schutzlosen Kindern, ein Denkmal.
Der Doppelband ist, wie alle anderen 21 Publikationen der Reihe, im Infoladen der Landeszentrale für politische Bildung (Dammtorwall 1, 20354 Hamburg) gegen eine Bereitstellungspauschale von 3 Euro pro Band erhältlich. Öffnungszeiten: montags bis donnerstags von 12.30-17.00 Uhr, freitags von 12.30 -16.30 Uhr.
(RB 06-2020) Viele Familien verbringen dieses Jahr mehr Zeit zuhause und da ist auch ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn wichtiger denn je. Damit es ein streitfreier Sommer wird, sollte man die drei goldenen Regeln für eine gute Nachbarschaft kennen. Regel Nummer 1: Freundlich kommt man besser aus. Ein freundliches „Hallo“ unter Nachbarn kommt gut an: Wer grüßt, ist höflich und zeigt Wertschätzung. Auch Smalltalk gehört dazu, wer regelmäßig miteinander spricht, baut ein besseres Verhältnis zueinander auf und bei Problemen oder Anliegen fällt es dann leichter, das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen. Regel Nummer 2: Mit Rücksicht lebt man leichter. Auf das Ruhebedürfnis der Nachbarn sollten alle Rücksicht nehmen, denn der häufigste Grund für nachbarschaftlichen Streit ist Lärm, wie laute Musik, schreiende Kinder oder Rasen mähen während der Ruhezeiten. Folgende Ruhezeiten sind üblich: Die Nachtruhe beginnt um 22 Uhr und endet um 6 oder 7 Uhr morgens. Die Ruhezeiten am Sonntag und an Feiertagen sind ganztägig. Es gelten keine speziellen Ruhezeiten am Samstag, da dieser im Allgemeinen als Werktag gilt – außer es handelt sich hierbei um einen Feiertag. Regel Nummer 3: Hilfsbereit kommt man weiter. Wer für den Nachbar die Sendung vom Paketdienst stellvertretend entgegennimmt, erspart ihm den Gang zur Post am nächsten Werktag. Ob Briefkasten leeren, Mülltonne rausstellen oder Blumen gießen: Viele honorieren es, wenn die eigenen vier Wände beispielsweise während des Urlaubs bei den Nachbarn in guten Händen sind. Schnee schippen, Hecke schneiden oder Obst ernten fällt vielen mit zunehmendem Alter schwerer: Wer zum Beispiel seine Einfahrt vom Schnee befreit, kann die des Nachbarn gleich mitkehren. Auch kurzfristige Leihgaben gehören zu einem guten Miteinander. Besonders häufig werden Werkzeuge und Gartengeräte verliehen. Wichtig ist, Gebrauchtes intakt und sauber zurückzubringen. Sollte doch einmal etwas kaputtgehen, um Entschuldigung bitten und für Ersatz sorgen. Wer diese goldenen Regeln beherzigt, für den klappt es mit fast allen Nachbarn.
(RB 04-2020) Die Harburger Filiale des Gebrauchtwarenkaufhauses STILBRUCH in der Lüneburger Straße 39 (Harburg Arcaden) öffnete am Montag, dem 20. April 2020, um 10 Uhr nach einer Pause. Die Filiale in der Ruhrstraße 51 (Altona) öffnet am Dienstag um 10 Uhr und die in der Helbingstraße 63 (Wandsbek) am Mittwoch um 10 Uhr. Nach einer Pause wegen der Maßnahmen zur Minimierung des Corona-Infektionsrisikos werden dort wieder gebrauchte Elektroartikel wie Fernseher, Computer, HiFi, Laptops, Platten & CDs, Lampen & Leuchten, aber auch Hausrat, Bücher und Kleinmöbel angeboten. Das Sortiment ändert sich ständig, jeder Tag ist wie eine Entdeckungsreise. STILBRUCH bittet darum, in den Läden den nötigen Abstand zu einander einzuhalten, die Markierungen im Kassenbereich zu beachten, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen, die Hygieneempfehlungen wie Niesetikette etc. einzuhalten und den Anweisungen des Personals zu folgen. Es wird nur eine begrenzte Anzahl von Kunden gleichzeitig ins Geschäft gelassen.
(dh 04-2020) Kunden können eine Pauschalreise kostenfrei stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Zielort erheblich beeinträchtigen. Die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amts gilt als deutliches Indiz und bedeutet: Reisende können kurz bevorstehende Pauschalreisen ins Ausland nun grundsätzlich unter Berufung auf außergewöhnliche Umstände kostenlos stornieren. Sollte dem Reiseveranstalter die Reisewarnung als Begründung trotzdem nicht ausreichen, gibt es genügend weitere Argumente. Rundreisen etwa sind wegen der Abriegelung ganzer Städte oft gar nicht wie geplant durchführbar, wesentliche Sehenswürdigkeiten oder Routen vor Ort gesperrt. Viele Länder haben ihre Grenzen geschlossen, so dass Einreisen gar nicht mehr möglich sind. Dazu kommt die Ansteckungsgefahr. Diese Umstände können Reisende zum kostenlosen Rücktritt vom Reisevertrag berechtigen. Wer Reisepläne hat und Buchungen nun absagen oder umdisponieren möchte, sollte sich mit seinem Reiseveranstalter in Verbindung setzen. Den Reisepreis müssen Veranstalter erstatten und das spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Stornierung, Schadenersatz steht Touristen aber in der Regel nicht zu.
(RB 05-2020) Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) bietet weiterhin einen Abholservice für Sperrmüll an. Von der Bestellung bis zur Abholung dauert es in der Regel nur eine Woche und kann den Weg zum Recyclinghof ersparen. Zur Sicherheit von Kundinnen und Kunden sowie den Mitarbeitern ist eine Sperrmüllabfuhr nur bei vollständiger Erfüllung der folgenden Bedingungen möglich: So erfolgt die Auftragsannahme ausschließlich telefonisch unter 040/2576-2576. Der Sperrmüll muss auf dem privaten Grundstück in unbewohnten Räumen (Carport, Garage) oder Flächen (Garten, Hof, Terrasse) vor Regen geschützt bereitgestellt werden. Der Bereitstellungsort muss ohne persönlichen Kontakt zu den Kunden oder anderen Personen zugänglich sein. Räume und Flächen müssen sich ebenerdig befinden, ausgenommen Keller- und Kellervorräume. Privaten Wohnraum und leerstehende Wohnungen betritt die SRH nicht. Die Sperrmüllabholung erfolgt ausschließlich kontaktlos. Die Bezahlung erfolgt über einen Gebührenbescheid. Die Menge für eine Abholung ist auf 20 Kubikmeter begrenzt.
(RB) Vom 24.02. bis zum 20.03. bieten die Hamburger Energielotsen im Auftrag der Behörde für Umwelt und Energie einen kostenfreien Klimafolgenanpassungs-Check an, eine kostenfreie Beratung vor Ort, die für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Neubauvorhaben empfehlenswert ist. Dieses Angebot wird speziell für Gebäude angeboten, die sich im Bezirk Wandsbek in den Stadtteilen Volksdorf, Rahlstedt, Farmsen-Berne und Bramfeld befinden.
Starkregenereignisse, sommerliche Hitze und Stürme können zu Schäden an Gebäuden und Beeinträchtigungen der Bewohner führen. Experten besuchen Sie bei Ihnen zu Hause bzw. im Betrieb, bewerten die möglichen Gefahren und informieren über Maßnahmen zum vorbeugenden Schutz der Gebäude. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich: Tel. 040-35905-822 oder raretenergielotsenterar[at]rarethwk-hamburg.de.
(RB 03-2020) Am 01.04.2020, 15 bis 19 Uhr, bietet Gut Karlshöhe, Hamburger Umweltzentrum, Karlshöhe 60 d, 22175 Hamburg, eine Energieberatung – unabhängig, kompetent und kostenfrei, an. Die Energieexpert*innen der Verbraucherzentrale Hamburg beraten kostenfrei und unabhängig auf rund um energieeffizientes Bauen und Sanieren. Dazu gehören Fragen zu Dämmung, Heizung, Lüftung, energetischen Baustandards, dem Einsatz Erneuerbarer Energien sowie Förderprogramme von Bund und Land. Die Beratung wird zu 100% vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert und in Kooperation mit den Hamburger Energielotsen angeboten. Leitung: Andreas Jatzkewitz (Energieberater); Kosten: keine; Anmeldung erforderlich. Weitere Infos unter: www.gut-karlshoehe.de
(RB 02-2020) Seit zwei Jahren kann man der Stadtreinigung Hamburg mit Hilfe der SRH-App und einem Foto sog. Schmutzecken oder wilde Müllablagerungen melden. Jetzt sorgt eine intelligente Bilderkennungssoftware bei der Stadtreinigung dafür, dass gemeldete Abfälle auf dem Foto automatisch erkannt, kategorisiert und der jeweiligen Betriebseinheit zugeordnet werden können. Mit einem Klick werden Verschmutzungsecken quasi im „Vorbeigehen“ fotografiert und mit den Geodaten zusammen verschickt. Die SRH beseitigt diese dann binnen drei Werktagen nach Eingang der Meldung. Der Kunde bekommt nach Erledigung eine Rückmeldung per Mail. Aktuell sind zehn Abfallkategorien hinterlegt, zwei weitere folgen noch in diesem Jahr. Dazu gehören u.a. Sperrmüll, Müllsäcke (gelb und normal), Papierkörbe (unterschieden in defekt, überfüllt und schmutzig) etc. Weitere Infos zur App: www.stadtreinigung.hamburg
(RB) Der #moinzukunft – Hamburger Klimafonds, der im September 2019 ins Leben gerufen wurde, unterstützt mit Mitteln der Umweltbehörde konkretes zivilgesellschaftliches Engagement, insbesondere kleinerer Projekte, damit diese nicht am Geld scheitern. 36 gemeinnützige Hamburger Initiativen, Vereine und Projektträger haben sich mit kreativen Ideen für mehr Klimaschutz im Alltag beworben. Rund 20 Projekte erhalten nun insgesamt 175.000 Euro für die Umsetzung ihrer Konzepte. Gefördert werden in der ersten Runde 20 Projekte mit einem breiten Spektrum von Themen: Klimabildung im Stadtteil, fleischarme Ernährung, Plastikvermeidung im Alltag, Mikro-Biogasanlagen zum Selberbauen, klimaneutrale Stadtteilfeste oder Luftsensoren an Schulen. Mit Jahresbeginn ist die zweite Bewerbungsrunde gestartet. 275.000 Euro stehen für 2020 zur Verfügung. Die maximale Förderhöhe pro Projekt beträgt 20.000 Euro. Förderungen bis 5.000 Euro können in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren bewilligt werden. Mitmachen können gemeinnützige Initiatoren aus dem Non-Profit-Bereich, z.B. konfessionelle Gemeinden, Schul- oder Sportvereine, Kitas oder Träger aus dem Kultur-, Bildungs-, Jugendhilfe- und Sozial-Bereich. Ab sofort können Förderanträge bei der Hamburger Klimaschutzstiftung eingereicht werden: zbvammoinzukunftmavbz[at]zbvamklimaschutzstiftung-hamburg.de
(RB12.2019) Seit einiger Zeit klingeln unseriöse Handwerker an Türen von Einzelhäusern. Sie hätten gesehen, dass das Dach undicht wäre. Sie bieten an, das Dach sofort zu reparieren, ohne Kostenvoranschlag. Später schreiben sie dann völlig überhöhte Rechnungen und das Dach ist schadhaft. Diese Gruppe von Handwerkern benutzt verschiedene Firmennamen und bietet die unterschiedlichsten Handwerker- und Gartenarbeiten in ganz Hamburg an. Solche ungebetenen Angebote sollten auf keinen Fall angenommen werden. Seriöse Firmen stehen nicht einfach vor der Tür.
(RB 09-2019) Nach den Netflix-AGBs ist es erlaubt, sich den Netflix-Account mit dem Kontoinhaber zu teilen, wenn dieser mit im selben Haushalt lebt. Den Account und somit auch den Preis mit Verwandten und Freunden zu teilen, die außerhalb dieses Hauses leben, ist rechtlich gesehen untersagt! Werden diese AGBs missachtet, ist Netflix dazu berechtigt das Konto sperren zu lassen. www.mingers-kreuzer.de
(RB 08-2019) Defibrillatoren werden zur Notfallbehandlung von Herzproblemen eingesetzt. Diese Geräte werden häufig im öffentlichen Raum zur Verfügung gestellt. Nun warnt die Gesundheitsbehörde vor der Nutzung von Defibrillatoren eines niederländischen Herstellers, denn das baden-württembergische Ministerium für Soziales und Integration hat auf Sicherheitsrisiken durch Defibrillatoren der Marke Telefunken AED Modell FA1 und HR1 (niederländischer Hersteller: Defiteq International B. V. bzw. GGT Holding B.V.) aufmerksam gemacht. Es wird allen Betreibern dringend geraten, die Defibrillatoren auszutauschen und nicht mehr für die Anwendung bereitzustellen. Der niederländische Hersteller Defiteq International B. V. bringt Defibrillatoren der Marke Telefunken AED Modell FA1 und HR1 seit Juli 2016 ohne gültiges CE-Zeichen unrechtmäßig auf dem EU-Markt in Verkehr, deren Funktionalität und Sicherheit bei der Nutzung nicht gewährleistet ist. Allen Betreibern wird dringend geraten, die Automatisierten Externen Defibrillatoren der Marke Telefunken AED Modell FA1 und HR1 auszutauschen und nicht mehr für die Anwendung bereitzustellen. Seitens der niederländischen Überwachungsbehörde wurde dem Hersteller ein Rückruf der betroffenen Modelle angeordnet. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz unter zrqvmmedizinproduktemvqrz[at]zrqvmbgv.hamburg.de.
(RB 07-2019) Wespen als wildlebende Tiere stehen unter Naturschutz und es ist verboten, sie ohne triftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Einige Wespenarten sind – wie auch Wildbienen und Hornissen – sind zudem noch besonders geschützt. An sich sind diese Insekten harmlos und stechen nur, wenn sie sich angegriffen fühlen. Doch was tun, wenn die Tiere ihr Nest in der Fassade oder unter dem Dach des eigenen Hauses gebaut haben? Für Kinder und Allergiker kann das unter Umständen lebensbedrohlich sein. Weiter...
(RB) Durch unsachgemäß entsorgte Lithium-Batterien kommt es schätzungsweise wöchentlich in Recycling-Unternehmen zu Bränden. Immer mehr Lithium-Batterien landen unkontrolliert im Restmüll, sowie im Elektro- und Metallschrott, denn Akkus werden häufig von den Verbrauchern nicht wie gesetzlich vorgeschrieben vom übrigen Müll getrennt. In vielen Wertstoffhöfen wird zudem der Schrott bei der Anlieferung nicht sorgfältig kontrolliert. Ein weiteres Problem ist die Bauart vieler Elektrogeräte mit eingekapselten Batterien, die oft nur vom Fachmann ausgebaut werden können. Schon einfache mechanische Beschädigungen am Schutzmantel der LI-Batterie durch Fallenlassen oder Verbiegen können zum Kurzschluss des Akkus führen. Durch Selbstzündung entstehen Metallbrände mit Temperaturen von 1.000 °C bis 2.000 °C. Für den Transport und die Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien gelten umfangreiche Vorschriften und Sicherungsmaßnahmen. Sind aber die LI-Batterien unerkannt im Müll und kommen so zum Recyclingunternehmen, laufen diese Regelungen ins Leere. DEKRA Experten fordern deshalb Maßnahmen, die schon zu Beginn der Entsorgungskette greifen: vor allem verstärkte Aufklärung der Verbraucher sowie wirksamere Kontrollen bei den Annahmestellen und Wertstoffhöfen. DEKRA
(RB 07-2019) Werde aktiv, um für Wildbienen und andere Insekten eine Nisthilfe zu schaffen. Alles was man für den Bau eines Bienenhotels aus Holz braucht sind ein paar Werkzeuge und Materialien aus dem Garten oder einer Gärtnerei. Denn viele Wildbienen nisten gerne in löchrigen Hölzern. Man benötigt ein Stück abgelagertes, entrindetes Hartholz (zum Beispiel aus Esche, Buche, Hainbuche oder Eiche), eine Bohrmaschine mit verschieden großen Bohrköpfen und Schmirgelpapier.
Und so geht's: Mit der Bohrmaschine verschieden große Löcher zwischen 2 und 9 Millimeter Breite in das Holz bohren. Die Löcher müssen möglichst tief sein. Aber nicht das Holz komplett durchbohren. Das Schmirgelpapier, um einen Stift wickeln und damit innen in die Löcher stechen. Damit wird verhindert, dass abstehenden Holzfasern die Bienen verletzen. Da Bienen mögen gerne sonnige und regengeschützte Plätze. Das Hotel sollte so aufgestellt werden, dass es auch bei Wind nicht hin und her wackelt, z.B. an der Hauswand. Aber auch mit der richtigen Bepflanzung auf dem Balkon oder dem Fensterbrett kann mit den Bienen helfen. Das sieht schön bunt aus und die Bienen fliegen drauf. Doch Bienen mögen nicht alle Blumen, sondern auch Kräuter. Bienenfreundliche Planzen sind z.B. Vanilleblume, Männertreu, Steinkraut, Büschelschön, italienische Weinrebe und Kapuzinerkresse. Bienenfreundliche Küchenkräuter sind Minze, Lavendel, Zitronenmelisse, Thymian, Basilikum und Küchesalbei.
Foto: Willi Eckloff, Photonix
(RB) Die Antwort lautet: manchmal. Regentropfen bestehen aus Wasser. Sie selbst sind also geruchlos. Die Erde, auf die sie treffen, ist jedoch voll von natürlichen Düften. Sickern die Regentropfen in die Erde, verdrängen sie die Luft, die sich im Boden befindet. Dadurch steigen Luftbläschen auf, die dabei sehr kleine Teile, sog. Partikel, des Bodens einschließen. Gelangen die Bläschen mit den duftenden Partikeln an die Oberfläche des Bodens, zerplatzen sie durch den Regen in der Luft. Dadurch verteilen sich die Gerüche in der Umgebung. Weht dabei der Wind in unsere Richtung, können wir den Regen riechen. Wie intensiv der Regen duftet, hängt vor allem vom Boden ab erklärt Matthias Habel, Meteorologe und Pressesprecher bei WetterOnline. Denn die Luftbläschen können am besten entstehen, wenn der Boden viele Hohlräume besitzt. Ist er dazu noch trocken, lösen sich die Partikel, die die Gerüche tragen, besonders gut. Deswegen können wir den Regen meist im Sommer riechen, wenn es zuvor für längere Zeit sehr trocken war. Da sich der Geruch des Regens nach dem Geruch des Bodens richtet, riecht er im Wald, am Strand oder in der Stadt unterschiedlich. Foto: WetterOnline
(RB) Am 11.06.2019 tritt das neue Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz in Kraft.
Zwei ganz wesentliche Neuregelungen:
Ab sofort müssen alle Anglerinnen und Angler – auch aus anderen Bundesländern – die Hamburger Fischereiabgabe entrichten. Dies kann bei den neu geschaffenen privaten Ausgabestellen geschehen. Eine aktuelle Liste aller Ausgabestellen findet man unter: www.hamburg.de/bwvi/jagd/
In Hamburg gilt zudem ab dem 11.06. das sogenannte Entnahmefenster. Zusätzlich zu den zu kleinen, noch nicht geschlechtsreifen Fischen, müssen große, für den Fischbestand besonders bedeutsame Fische, schonend wieder zurück in die Gewässer zurückgesetzt werden.
Eine Zusammenfassung aller weiteren wesentlichen Änderungen finden Sie hier: www.hamburg.de/bwvi/jagd/
(RB 06-2019) Eine saubere Trennung von Flaschen und Gläsern nach Farben am Altglascontainer ist wichtig, denn je sorgfältiger sortiert wird, desto mehr Altglas kann für die Produktion von neuen Glasverpackungen eingesetzt werden. Das spart Ressourcen und Energie. Glas ist zu 100 Prozent beliebig oft recycelbar. Damit Glasverpackungen bestmöglich recycelt werden können, ist die Trennung nach Farben am Altglascontainer besonders wichtig. Aber was tun, wenn man blaues oder rosa Glas entsorgen möchte. Jede Glasverpackung, die nicht eindeutig zu Weiß- oder Braunglas zugeordnet werden kann, sollte im Container für Grünglas entsorgt werden. Dieses verträgt am ehesten Fehlfarben, ohne dass die Farbe bei der Herstellung neuer Glasverpackungen beeinflusst wird. Bei vielen besteht der Verdacht, dass nach dem Trennen alles wieder zusammen geschüttet wird. Die Initiative der Glasrecycler im Aktionsforum Glasverpackung klärt auf, dass sich in den LKW, die das Altglas abholen, drei Kammern für die gängigen Farben Grün, Braun und Weiß befinden. Die Farben werden nicht wieder zusammengeschüttet. Je sauberer das Recyclingglas getrennt wird, desto weniger Energie muss für die Aufbereitung eingesetzt werden. Damit leistet Glasrecycling einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Altglas sortieren lohnt sich also.
Foto: Aktionsforum Glasverpackung
(RB 04-2019) Eine neue Internetseite der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) zeigt Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Übersicht aller Gastronomie-Betriebe mit Hygienesiegel in ihrem Bezirk. Seit Mai 2018 können Hamburger Gastronomie-Betriebe am Hamburger Hygienesiegel teilnehmen. 209 Gastronomiebetriebe haben sich für das Hamburger Hygienesiegel angemeldet, 79-mal wurde das Siegel bereits vergeben. Teilnehmen können alle gastronomischen Betriebe in Hamburg, in denen die Verbraucherinnen und Verbraucher direkt in den Räumlichkeiten speisen. Zusätzlich können sich auch Catering-Betriebe anmelden, die für andere Speisen und Getränke bereitstellen. Die notwendige Prüfung des Betriebes findet vor Ort im Rahmen der amtlichen regelmäßigen Lebensmittelkontrollen statt. Besonderes Augenmerk wird auf die Hygiene vor Ort gelegt, aber auch das Befolgen und die Einhaltung anderer rechtlicher Bestimmungen werden überprüft. Die Teilnahme am Hamburger Hygienesiegel ist für Gastronomiebetriebe freiwillig und gebührenfrei. Nach zwei oder drei Jahren (je nach Resonanz des Projektes) ist eine Evaluation vorgesehen. Dann sollen sich in einem weiteren Schritt beispielsweise auch sogenannte Marktbeschicker, wie etwa mobile Imbisswagen oder Cateringbetriebe, am Hamburger Hygienesiegel beteiligen können.
Das Siegel zeigt Kundinnen und Kunden wie es um die gute Hygiene und Einhaltung der rechtlichen Vorgaben im jeweiligen Betrieb steht.
Die Liste der veröffentlichten Betriebe und alle weitere Informationen zum Thema sowie das Siegel zur Ansicht stehen unter www.hamburg.de/hygienesiegel-abfrage bereit.
(RB) Die Polizei informiert aus gegebenem Anlass zum Thema Taschendiebstahl und gibt Tipps zur Prävention. Taschendiebe nutzen Menschenansammlungen, etwa Konzerte, Flohmärkte, Sportveranstaltungen, aber auch in Bus und Bahn, auf Rolltreppen und im Supermarkt. Ganz aktuell werden wieder vermehrt Taschendiebe und Trickbetrüger rund ums Rahlstedtcenter gesichtet. Gerade ältere oder behinderte Menschen sind bevorzugte Opfer. Weiter...
(RB) Warnungen der Polizei sind hier zu finden. Ob brandaktuell oder immer wieder aktuell, hier finden Sie alles zum Thema "Die Polizei warnt..". Weiter...
(RB) Unter dieser Rubrik finden Sie hilfreiche Tipps und Warnungen vom Verbraucher -und Gesundheitsschutz. Die Themen reichen von Meldungen über Moggelpackungen, Tipps im richtigen Umgang mit Socialmedia Diensten bis hin zu Warnungen vor gesundheitsgefährdenden Stoffen. Weiter...
(RB) Hier finden Sie Tipps und Tricks, wie Sie Müll richtig und nachhältig entsorgen. Die Stadtreinigung liefert inovative Idee zur Entsorgung. Ob neue Bio-Müll-Tüten, die Ensorgung alter Lichterketten oder Zimmerpflanzen, hier finden Sie Anregungen. Weiter...
Tipps rund ums Thema Recht oder auch rechtliche Fallstricke können Sie hier nachlesen. Wir stellen Ihnen Meinungen und Ratgeber der Deustchen Anwaltshotline, von D.A.S. oder direkte Pressemitteitlungen von Anwälten zur Verfügung. Damit sind Sie auf der sicherern Seite.
(RB) In dieser Spate können Sie rausgegebene Warn- oder Sicherheitshinweise lesen. Von Sicherheitslücken bei Funkautoschlüsseln bis hin zu Rückrufen oder Warnhinweisen auf defekte Produktionen. Hier finden Sie alle Meldungen. Weiter..
(RB) Die neue Service-App der Stadt, der neue Mobilitätsrechner oder die Zusammenlegung der Ämter mit neuen Anlaufstellen. Das und vieles mehr zu Thema "Service" finden Sie hier. Weiter...