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21.12.2024 - 17:35
(BdSt 02-23) Der Bund der Steuerzahler informiert über Steueränderungen und gibt Steuertipps. Eine Anhebung des Kindergeldes sowie des Kinderfreibetrags, Erhöhungen beim Grundfreibetrag und bei Unterhaltszahlungen an Angehörige, Verbesserungen für Alleinerziehende oder die Änderungen bei der Gebäudeabschreibung - das sind nur einige Beispiele für steuerliche Änderungen im Jahr 2023. Die Steuerzahler:innen müssen sich also wieder auf eine Vielzahl an Neuerungen einstellen, die sie betreffen könnten. Wichtige Tipps zu dieser Thematik finden sie in dem neuen kostenlosen Ratgeber „Steueränderungen 2023 und aktuelle Steuertipps“ des Bundes der Steuerzahler, der die wichtigsten Änderungen im Steuerrecht leicht verständlich und anhand vieler Beispiele anschaulich erläutert.
Ein paar Beispiele: Der Grundfreibetrag ist von 10.347 Euro auf 10.908 Euro gestiegen, das heißt, es bleibt mehr Einkommen steuerfrei. Ebenso wurde der Höchstbetrag für den steuerlich abzugsfähigen Unterhalt an Angehörige von 10.347 Euro auf 10.908 Euro angehoben. Der Arbeitnehmerpauschbetrag wurde auf 1.230 Euro erhöht. Der Kinderfreibetrag, der das Existenzminimum des Kindes steuerfrei belässt, stieg 2022 rückwirkend von 8.388 Euro auf 8.548 Euro im Jahr und ab 2023 auf 8.952 Euro. Das Kindergeld wurde am 1. Januar 2023 angehoben. Es beträgt für alle Kinder künftig jeweils 250 Euro im Monat. Der Ausbildungsfreibetrag für auswärtig untergebrachte volljährige Kinder ist von 924 Euro auf 1.200 Euro angehoben worden. Die Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer anfällt, wird ab 2023 von 16.956 Euro auf 17.543 Euro je Steuerzahler:in angehoben, sodass bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 65.516 Euro künftig kein Solidaritätszuschlag mehr fällig wird. An die erhöhte Freigrenze schließt sich eine Milderungszone an, die verhindert, dass es zu einem Belastungssprung beim Solidaritätszuschlag kommt. Die ursprünglich für die Jahre 2020 bis 2022 befristet eingeführte Homeoffice-Pauschale wurde entfristet und verbessert. Sie beträgt 6 Euro (bisher 5 Euro) pro Tag, höchstens 1.260 Euro (bisher 600 Euro) im Jahr. Die brandaktuelle Broschüre verrät, auf was hierbei zu achten ist. „Zudem informiert unser Ratgeber ausführlich über die Erhöhung des Sparerpauschbetrags, die Veränderungen bei Midijobs sowie die Neuerungen bei der Besteuerung der eigenen Photovoltaikanlage“, sagt Petra Ackmann (56), Vorsitzende des Bund der Steuerzahler Hamburg.
Der Ratgeber „Steueränderungen 2023 und aktuelle Steuertipps“ kann kostenlos bestellt werden (nur so lange der Vorrat reicht) - via E-Mail an znvyfmailfyvnz[at]znvyfsteuerzahler-hamburg.de (bitte Namen, Adresse und Telefonnummer angeben).
Weitere Infos unter www.steuerzahler.de/hamburg.