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21.11.2024 - 11:05
Steuererklärungen werden in Hamburg im Schnitt innerhalb von 35,1 Tagen bearbeitet / Im Ländervergleich Platz 2 von 16 / Zwei Plätze verbessert
(RB 08-22) Der Bund der Steuerzahler Hamburg e.V. kann auch loben – wenn es angebracht ist. Und in diesem Fall ist es das: Hamburgs Finanzämter benötigen im Durchschnitt 35,1 Tage, um Steuererklärungen zu bearbeiten. Das ist das Ergebnis des BdSt-Bearbeitungs-Checks für sämtliche Steuererklärungen, die bis zum 31. Dezember 2021 eingereicht wurden. Hamburg konnte sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,4 Tage verbessern. Nach Platz 4 (38,5 Tage) im vorigen Jahr klettert Hamburg wieder auf den zweiten Platz. Spitzenreiter ist Berlin mit durchschnittlich 33 Tagen, am schlechtesten schneidet Brandenburg mit 48,05 Tagen ab. Insgesamt haben - trotz der Corona-Pandemie - zehn Bundesländer die Erklärungen schneller bearbeitet als im Vorjahr.
„Diese Werte sind für alle Steuerzahler in Hamburg erfreulich“, sagt Petra Ackmann, Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Hamburg. „Wir würden uns allerdings wünschen, dass die Stadt Hamburg deutlich umsichtiger bei der Verwendung von Steuergeld ist. Zahlreiche Beispiele zeigen, dass manche Senatoren den Hang zur Steuerverschwendung nicht ablegen können oder wollen.“
Unterschiede gibt es in Hamburg je nach Art der Steuererklärung: Während es bei Arbeitnehmer durchschnittlich 34,4 Tage dauert (Platz 2), warten Selbstständige, Unternehmer und Freiberufler 36,5 Tage (Platz 2) auf ihren Bescheid. Einen Wermutstropfen gibt es allerdings: Im Ranking der „Autofall-Quote“ (also der Anzahl der vollautomatisch bearbeiteten Steuerbescheide) liegt Hamburg mit 12,7 Prozent auf dem letzten Platz aller Bundesländer. „Der Einsatz von Software ist richtig, um Steuerbescheide schneller zu erstellen und ggf. Steuererstattungen schneller zu veranlassen. Denn die Digitalisierung in der Finanzverwaltung muss dazu führen, dass der Steuerzahler, der diese mitfinanziert, auch etwas davon hat - nämlich ein schnelleres Finanzamt“, sagt Petra Ackmann. „Dabei muss auch die Qualität stimmen, weshalb Software und Risikofilter regelmäßig gewartet werden sollten.“
Zu beachten ist, dass es sich jeweils um Durchschnittswerte handelt. Die Bearbeitungszeit kann im Einzelfall natürlich auch deutlich nach unten oder oben abweichen. Das hängt von der Komplexität des Sachverhalts, dem Umfang sowie der Vollständigkeit der Angaben und gegebenenfalls von erforderlichen Nachfragen bei den Steuerpflichtigen ab. Die Analyse beruht auf Anfragen des BdSt bei den Landesfinanzministerien im Frühjahr 2022. Die gesamte Recherche kann kostenfrei unter: vasbfinfofbsav[at]vasbfsteuerzahler.de bestellt werden.