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21.12.2024 - 16:37
(djd/dh 07-22) Die Heizkostenverordnung (HKVO) regelt, kurz gesagt, die Abrechnungsmodalitäten im Hinblick auf Heizkosten und Warmwasser zwischen Mietern und Vermietern. Die neueste Fassung der Verordnung enthält erstmals auch gesetzliche Anforderungen an sogenannte unterjährige Verbrauchsinformationen, die monatlich zur Verfügung gestellt werden müssen. Diese bietet den Hausbewohnern die Gelegenheit, schon während der Abrechnungsperiode über den zu erwartenden Verbrauch informiert zu werden. Diese neue Transparenz hilft beim Energiesparen, denn bei einer ungünstigen Verbrauchsentwicklung können die Bewohner sofort Gegenmaßnahmen ergreifen. Angesichts dramatisch steigender Energiekosten sind solche Informationen wertvoller denn je.
Das gilt, wenn bereits eine fernauslesbare Messausstattung vorhanden ist. Bis spätestens Ende 2026 muss ohnehin die gesamte Messtechnik auf Funk umgerüstet werden.
Der Zustellungsweg ist in der HKVO nicht explizit geregelt. Praktisch und wirtschaftlich ist allerdings nur eine Zustellung in elektronischer Form.