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21.11.2024 - 09:58

 
 

Ihre Rechte beim Weihnachtseinkauf

(RB/Finanztip 12.2018) Egal ob Sie online oder im Laden kaufen, Shopping in der Weihnachtszeit ist immer etwas stressig. Damit sich wenigstens die finanzielle Belastung in Grenzen hält, hat Finanztip ein paar vorweihnachtliche Einkaufstipps für Sie.
Bei Online-Shops schwanken die Preise derzeit besonders stark. Dadurch sind scheinbare Schnäppchen von tatsächlichen nur schwer zu unterscheiden. Schauen Sie deshalb nach, wie sich der Preis des geplanten Geschenks in den letzten Wochen entwickelt hat. Solche Preiskurven für einzelne Produkte finden Sie auf Vergleichsportalen.
Ob Sie vom Tablet oder vom Computer shoppen, in Berlin oder Bielefeld, spielt übrigens kaum eine Rolle. Nur die wenigsten Händler passen die Preise nach Gerät oder Standort an, wie die Marktwächter der Verbraucherzentrale Brandenburg herausgefunden haben.
Ihre Rechte nach dem Kauf:
Geschenke, die Sie online kaufen, sollten Sie in den nächsten Tagen bestellen, damit sie noch pünktlich geliefert werden. Theoretisch könnte das noch bei Bestellungen bis zum 20. Dezember klappen. Doch darauf geben die Transportunternehmen keine Garantie. Und auch die Shops sind nicht immer so schnell, wie sie behaupten – besonders nicht vor Weihnachten.
Falls das Geschenk nicht gefällt, können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung den Kauf widerrufen. Danach haben Sie nochmal zwei Wochen Zeit, um das Paket zurückzuschicken. Dieses Recht gibt es nur bei Online-Käufen, nicht im Laden. Manche Geschäfte nehmen Waren aber freiwillig zurück. Die Bedingungen können sie dabei nach Lust und Laune festlegen, zum Bespiel: Rückgabe nur gegen Gutschein, nicht gegen Bargeld. Fragen Sie vor dem Kauf nach.
Bei der Frist für die Rückgabe der Weihnachtseinkäufe geben sich einige Verkäufer großzügig: Otto und Amazon gewähren ein verlängertes Rückgaberecht bis zum 31. Januar 2019. Zalando bietet sogar ein Rückgaberecht von 100 Tagen. Achtung: Bei verlängerter Rücknahme können auch Onlineshops Regeln für die Rückgabe machen, ganz wie es ihnen passt. Die Gesetzesvorgaben gelten nur die ersten 14 Tage.
Das Porto für die Rücksendung zahlen einige Online-Händler aus Kulanz, aber längst nicht alle. Falls Sie mit Paypal zahlen, können Sie sich die Rücksendekosten aber zurückholen.
Wer lieber einen Gutschein verschenken möchte, sollte darauf achten, wie lange er einlösbar ist. Wertgutscheine gelten grundsätzlich bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Kauf. Bei Dienstleistungen dagegen kann der Gutschein durchaus begrenzt werden. So oder so: Wer will sich schon mit Verkäufern über die Einlösefrist eines Geschenks streiten.

Darauf müssen Sie achten: Rechtliche Fallstricke an Halloween - „Süßes oder Saures“ ist Erpressung

(RB 10.2018) „Süßes, sonst gibt’s Saures“ fragen die Kids an Halloween und spielen einen Streich, wenn sie keine Süßigkeiten bekommen. Wann geht ein solcher Streich aus rechtlicher Sicht zu weit?
Kinder, die ein Türschloss verkleben oder eine Haustür zerkratzen, müssen für den dadurch entstandenen Schaden haften. Streng genommen handelt es sich bereits bei dem Spruch „Süßes oder Saures“ um einen Straftatbestand, nämlich um Erpressung. Mit 13 Jahren und jünger sind Kinder strafrechtlich nicht verantwortlich zu machen. Zivilrechtlich beginnt die Deliktsfähigkeit ab sieben Jahren, wenn der Minderjährige die erforderliche Einsicht hatte. Wenn der Geschädigte gegen den Jugendlichen einen „Titel“ erwirkt hat, also zum Beispiel ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid, dann haftet der Minderjährige dafür die nächsten 30 Jahre. Dritte, z.B. Eltern können die Schulden aber auch übernehmen.
Allerdings haften Eltern genaugenommen nicht für ihre Kinder, sondern nur für das eigene Verschulden, wenn sie z.B. nachweislich die elterliche Aufsichtspflicht verletzt haben. Unter Umständen haften sie sogar gegenüber ihren Kindern.
Die Versicherung zahlt im Falle eines Schadens durch ein Kind meist nicht, da es sich hierbei nicht um Fahrlässigkeit, sondern um Vorsatz handelt. Eltern sollten ihren Kindern also mit auf den Weg geben, nichts kaputt zu machen und Niemanden zu verletzen. Kinder sollten außerdem nur dort klingeln, wo auch entsprechend dekoriert ist, um sicher zu gehen.

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