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21.12.2024 - 13:24
(RB10.24)(auto-medienportal.net/dh) Für Eltern von kleinen Kindern stellt sich oft die Frage, wie sie den Nachwuchs am besten und sichersten per Rad mitnehmen können. Die Straßenverkehrsordnung stellt auch hier Bedingungen, wie die Gesellschaft für Technische Überwachung betont. Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr dürfen auf Fahrrädern befördert werden, wenn für sie besondere Sitze vorhanden sind und Radverkleidungen oder andere wirksame Vorrichtungen verhindern, dass die Füße in die Speichen geraten können. In Anhängern dürfen bis zu zwei Kinder transportiert werden. Auch hier gilt als Altersgrenze das vollendete siebte Lebensjahr – Ausnahme sind behinderte Kinder. In beiden Fällen muss der aktive Radfahrer mindestens 16 Jahre alt sein.
Immer beliebter als Kindertransportmittel sind Lastenfahrräder. Laut einer Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) sind insbesondere dreirädrige Einstiegsmodelle kippanfällig. Dreirädrige Lastenfahrräder mit Neigetechnik reduzieren das Sicherheitsrisiko deutlich. Auch für einspurige Lastenräder gilt: Sitze mit Kopfschutz, wirksame Gurte und eine Sicherheitszelle als Aufprallschutz sowie das Tragen eines Helms senken die Verletzungsgefahr. Laut UDV trägt jedes zweite Kind im Lastenfahrrad keinen Helm, ein Drittel ist nicht richtig gesichert.
Kinder-Fahrradanhänger bieten durch ihre Sicherheitszelle bereits einen recht guten Schutz. Aber auch hier gibt es von Fall zu Fall Optimierungsmöglichkeiten. Eine fest montierte Beleuchtung und eine Fahne mit Blinklicht erhöhen die Sichtbarkeit, eine eigene Anhängerbremse verhindert ein Querstellen bei einer Gefahrenbremsung und entlastet außerdem die Bremsen des Zugfahrrads. Auch im Anhänger sollten Kinder stets einen Helm tragen und angeschnallt sein.