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21.11.2024 - 11:19
(RB 06-22 ) Auf den Straßen finden sich immer mehr Radfahrer. Egal ob Rennrad, Mountain-Bike, Lastenrad oder E-Bike. Fahrradfahren liegt voll im Trend. Verständlich, denn, besonders in einer Stadt wie Hamburg sind die Straßen ständig mit Blechlawinen verstopft und Parkplätze findet man in der City eh nicht mehr. Außerdem schont Radfahren die Umwelt und ist gut für die Gesundheit. Allerdings kommt es durch die größer werdende Anzahl an Radfahrern auf den Straßen, auch zu mehr Konflikten im Straßenverkehr. Denn nicht jeder Autofahrer hat Verständnis für langsam fahrende Radfahrer auf der Fahrbahn, und nicht jeder Radfahrer hält sich an die Verkehrsregeln. Müssen sich Radfahrer denn an dieselben Verkehrsregeln halten wie Autofahrer? Nein! Hier ein paar Beispiele: Das blaue Verkehrszeichen mit der Aufschrift „Einbahnstraße“ kennen alle, die einen Führerschein gemacht haben. Als Fahrer eines Pkw darf man hier nur in einer Richtung einfahren. Fahrradfahrer hingegen können von dieser Regel ausgenommen sein, wenn das Einbahnstraßenschild um ein weiteres mit Fahrradsymbol und zwei Richtungspfeilen ergänzt wird. In diesem Fall muss man also auch als Autofahrer damit rechnen, dass einem jederzeit Radfahrer entgegenkommen können. An roten Ampeln dürfen Fahrradfahrer außerdem wartende Fahrzeuge grundsätzlich rechts überholen. Dabei müssen sie allerdings mit besonderer Vorsicht und nur mit mäßiger Geschwindigkeit voranfahren. Und auch die Fahr(un)tüchtigkeit durch Alkoholeinfluss bewertet die Straßenverkehrsordnung für Radler und Pkw-Führer unterschiedlich. Während Autofahrer spätestens ab 0,5 Promille ihr Fahrzeug stehen lassen sollten, liegt die Grenze für Radler mit 1,6 Promille deutlich höher. Aber auch hier drohen stark alkoholisierten Radfahrern hohe Bußgelder, wenn dieser Wert überschritten wird. Und dann sind da noch die Fahrradstraßen. Ein eckiges Schild mit einem blauen Fahrradzeichen und entsprechendem Schriftzug symbolisiert die sogenannte Fahrradstraße. Hier dürfen Autos nur durchfahren, wenn ein Zusatzschild „Kfz-Verkehr frei“ es erlaubt. Pkw-Fahrer müssen sich dann aber den Radfahrern unterordnen. Sie dürfen nicht überholen und müssen sich an die Maximalgeschwindigkeit von 30 km/h halten. Radfahrer hingegen dürfen hier nebeneinander fahren und auch das Tempo bestimmen. Es gelten also teilweise unterschiedliche Verkehrsregeln. Trotz allem gilt für beide: Mit ein bisschen Vorsicht, etwas mehr Umsicht und vor allem jeder Menge Nachsicht, kommt jeder heil und sicher an sein Fahrziel.