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21.11.2024 - 11:23
(DEKRA/RB) Für Kinder ist das Auto nach wie vor das gefährlichste Verkehrsmittel. Generell vorgeschrieben sind zu Alter, Größe und Gewicht passende Rückhaltesysteme für Kinder, die bis zwölf Jahre alt und kleiner als 150 Zentimeter sind. Wer ein Kind ungesichert im Kraftfahrzeug mitnimmt, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro und mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Das gilt besonders auch für Kurzstrecken. Die Sachverständigen von DEKRA warnen: Verwenden Sie keine gebrauchten Kindersitze unbekannter Herkunft! Ein Kindersitz aus einem Unfallwagen kann äußerlich noch einwandfrei aussehen, aber innen gefährliche Brüche oder Risse aufweisen. Der Kunststoff älterer Sitze kann zudem spröde sein, so dass er bei einem Unfall leichter aufbrechen kann.
Zudem erfüllt ein neuer Sitz in der Regel die aktuellen Sicherheitsstandards. Aber auch beim Neukauf ist einiges zu beachten: Nehmen Sie das Kind beim Kauf mit und lassen es probesitzen. Achten Sie auf atmungsaktive und reinigungsfreundliche Bezüge und testen Sie den Sitz immer im eigenen Pkw. Wichtig ist eine einfache Montage. Von Vorteil sind die genormten Sitzverankerungen nach dem ISOFIX System, das in vielen modernen Autos installiert ist. Für Kinder bis etwa 4 Jahre bzw. bis 18 Kilogramm Gewicht sind unter anderem Reboard-Systeme im Angebot, bei denen das Kind mit dem Rücken zur Fahrtrichtung sitzt. Bei einem Aufprall wird die Wirbelsäule des Kindes abgestützt und der Oberkörper nicht nach vorn in den Gurt geschleudert. Bei Frontalunfällen sind die Belastungswerte in diesen Sitzen am niedrigsten. Bei Montage eines solchen Sitzes auf dem Beifahrersitz muss allerdings unbedingt der Beifahrer-Airbag deaktiviert werden.