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21.12.2024 - 18:06

 
 

Neue EU-Vorschriften für Fahrassistenten

(dpa/dh) Anfang Juli ist die EU-Verordnung über die allgemeine Sicherheit von Fahrzeugen zwei Jahre nach ihrem Beschluss durch die Gesetzgebungsgremien in Kraft getreten. Damit müssen intelligente Assistenten zum Spurhalten, Notbremsen oder für eine an die Situation angepasste Geschwindigkeit in Autos eingebaut werden. Dies soll für eine höhere Verkehrssicherheit sorgen. Auch das Rückwärtsfahren soll mit Kameras oder Sensoren erleichtert werden.

Mit der Verordnung ist eine neue "Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen" verknüpft. Warnsysteme bei Anzeichen von Fahrermüdigkeit oder Ablenkungen sowie "crashtesterprobte Sicherheitsgurte" werden damit für Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, Lkw und Busse vorgeschrieben. Der Reifendruck soll automatisiert in allen Fahrzeugen überwacht werden. Der Einbau alkoholempfindlicher Wegfahrsperren wird technisch vorbereitet und erleichtert.
Unfalldatenspeicher müssen zudem künftig "entscheidende" Informationen einige Sekunden vor einem Zusammenstoß" aufbewahren. Dies soll die Unfallanalyse erleichtern und helfen, brenzlige Verkehrssituationen zu vermeiden. Die "Blackbox" soll als geschlossenes System operieren und Fahrzeug sowie Fahrer nicht identifizieren.

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